Melderatgeber für die Pneumologie

Im Melderatgeber "Pneumologie" finden pneumologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

In Ihrer pneumologisch tätigen Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von pneumologischen Erkrankungen. Für die von Ihnen an Lunge und Rippenfell diagnostizierten und behandelten Tumoren besteht eine Meldepflicht an das Hessische Krebsregister – und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Arztpraxis besitzen oder eine Klinikabteilung leiten. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von pneumologischen Tumorerkrankungen.

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Meldepflichtige pneumologische Tumoren

ICD-10 GM

Bezeichnung

Anmerkungen

C33

Bösartige Neubildung der Trachea

C34.-

Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge

Zulässige Seitenangabe bei paarigen Organen beachten!

C37

Bösartige Neubildung des Thymus

C38.-

Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura

C39.-

Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen
des Atmungssystems und sonstiger intrathorakaler Organe

C77.-

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C78.-

Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C79.-

Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

D02.1

Carcinoma in situ: Trachea

D02.2

Carcinoma in situ: Bronchus und Lunge

Zulässige Seitenangabe bei paarigen Organen beachten!

D02.4

Carcinoma in situ: Atmungssystem, nicht näher bezeichnet

Dokumentationshinweise

Wie melden pneumologisch tätige Einrichtungen?

In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zur Online-Erfassung im Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
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