Meldung von pneumologischen Tumorerkrankungen
Im Blitzratgeber Pneumologie finden pneumologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
- Weitere Inhalte
Weitere Inhalte:
- Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
- Meldepflichtige Krebserkrankungen
- Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
- Was melden pneumologisch tätige Einrichtungen?
- Welche Daten melden pneumologisch tätige Einrichtungen?
- Wie melden pneumologisch tätige Einrichtungen?
- 5 Schritte zur ersten Meldung
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
Als pneumologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von pneumologischen Erkrankungen. Für die von Ihnen an Lunge und Rippenfell diagnostizierten und behandelten Tumoren besteht eine Meldepflicht an das Hessische Krebsregister – und zwar unabhängig davon, ob Sie eine Arztpraxis besitzen oder eine Klinikabteilung leiten. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.
Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von pneumologischen Tumorerkrankungen.
Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.
Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose
Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.
Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße
Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle pneumologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.
Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen
Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient
- den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine verbesserte Krebsbehandlung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
- Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
- der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.
Meldepflichtige Krebserkrankungen
Bösartige Neubildungen
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C33 | Bösartige Neubildung der Trachea | |
C34.- | Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge | Zulässige Seitenangaben bei einem paarigen Organ: links, rechts, unbekannt |
C37 | Bösartige Neubildung des Thymus | |
C38.- | Bösartige Neubildung des Herzens, des Mediastinums und der Pleura | |
C39.- | Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen | |
C77.- | Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten |
|
C78.- | Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane |
|
C79.- | Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen |
|
In-situ-Neubildungen
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
D02.1 | Trachea | |
D02.2 | Bronchus und Lunge | Zulässige Seitenangaben bei einem paarigen Organ: links, rechts, unbekannt |
D02.4 | Atmungssystem, nicht näher bezeichnet |
Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
1. Bei einem Patienten wird radiologisch der Verdacht auf ein Bronchialkarzinom im linken Oberlappen geäußert. Eine bronchoskopisch gewonnene Biopsie bestätigt ein Plattenepithelkarzinom im linken Oberlappen.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister als Diagnose zu melden.
Beispiel:
- Diagnosedatum: 02.11.2021
- Diagnose (nach ICD-10): C34.1 (Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge - Oberlappen (-Bronchus))
- Seitenangabe: links
- Lokalisation: C34.1 (Bronchus und Lunge - Lungenoberlappen)
- Morphologie: 8070/3 (Plattenepithelkarzinom o. n. A.)
- Höchster Grad der Diagnosesicherung: 7 (histologisch)
2. Ein Patient wird nach Resektion eines Adenokarzinoms des rechten Lungenunterlappens mit Cisplatin und Etoposid adjuvant chemotherapiert.
Diese Behandlung ist meldepflichtig. Informationen zur Behandlung sind über den Meldeanlass Systemische Therapie (Beginn und Ende) an das Krebsregister zu melden.
Beispiel:
- Beginn: 01.05.2021
- Ende: 06.10.2021
- Therapieart: Postoperativ/adj. Therapie
- Intention: kurativ
- Medikament 1: Cisplatin
- Medikament 2: Etoposid
- Nebenwirkungen: keine
3. Bei einem Patienten mit der Diagnose SCLC im rechten Mittellappen wurde am 08.08.2021 eine Tumorexzision durchgeführt. Der Tumor wurde vollständig reseziert und es sind keine Komplikationen aufgetreten.
Diese Informationen sind an das Hessische Krebsregister als Operation zu melden.
Beispiel:
-
Operationsdatum: 08.08.2021
-
Intention: kurativ
-
Durchgeführte Operation (OPS): 5-324.7
Lobektomie, einseitig mit radikaler Lymphadenektomie -
R-Status lokal: R0
-
OP-Komplikationen: nein
-
Morphologie: 8041/3 (Kleinzelliges Karzinom o.n.A.)
-
Grading: 4
-
TNM-Klassifikation: pT3 pN0
-
Untersuchte/befallene Lymphknoten: 8/0
4. Ein 28-jähriger Krankenpfleger ist an COVID-19 erkrankt. Bei dyspnoischen Beschwerden, die auch nach acht Wochen noch anhaltend sind, wird ein CT des Thorax angefertigt. Als Zufallsbefund zeigt sich dabei eine 5 x 4 cm große Raumforderung im oberen anterioren Mediastinum. Der Tumor wird reseziert und stellt sich als vermutlich durch die COVID-19-Infektion bedingte Thymushyperplasie heraus.
Diese Information ist nicht an das Hessische Krebsregister zu melden.
Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:
Was melden pneumologisch tätige Einrichtungen?
Meldeanlass | Ambulante Versorgung | Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit | Stationäre Versorgung |
---|---|---|---|
Diagnose | |||
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund | |||
Operation |
| ||
Strahlentherapie | |||
Systemische Therapie | |||
Verlauf | |||
Abschluss |
Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!
- Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
- Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.
Welche Daten melden pneumologisch tätige Einrichtungen?
- Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
- Detailliertere Dokumentationshinweise für pneumologische Tumoren finden Sie hier:
Dokumentation von pneumologischen Tumoren
Wie melden pneumologisch tätige Einrichtungen?
Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich?
- Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
WebUpload (WUP) von Meldungspaketen - Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
- Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
1. Online-Erfassung im Meldeportal
Die kostenlose Plattform dient zur Online-Erfassung von Meldungen an das Hessische Krebsregister und richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt. Detaillierte Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung:
2. WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
Der WebUpload (WUP) richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die eine oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in ihrem Dokumentationssystem eingerichtet haben. Über diese Schnittstelle wird das Meldungspaket (xml-Datei) generiert. Das Paket wird anschließend über den WUP an das Hessische Krebsregister gesendet. Weitere Informationen stehen auf folgender Seite bereit:
3. Weitere Systeme für die Krebsregistermeldung
Auf dem Markt gibt es mittlerweile weitere Systeme, worüber niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Meldungen an das Krebsregister übermitteln können. Die Systeme, deren Schnittstelle wir bereits abgenommen haben, stellen wir hier vor:
Sie erhalten für Ihre Meldungen:
- Eine Meldevergütung.
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
durch andere Ärztinnen und Ärzte. - Unterstützung in der Tumordokumentation.
5 Schritte zur ersten Meldung

Wie Sie Melderin bzw. Melder werden: 5 Schritte zur ersten Meldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, an das Krebsregister zu melden, wenn sie Patientinnen und Patienten onkologisch behandeln. Doch das Hessische Krebsregister ist mancherorts noch unbekannt. Fragen wie „Bin ich meldepflichtig?“ oder „Was melde ich?“ sind dabei keine Seltenheit. Deshalb unterstützen wir Sie von Beginn an: Hier fünf Schritte, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.