Dokumentation von pneumologischen Tumoren
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von pneumologischen Tumoren.
Pneumologische Tumoren
Allgemeine Dokumentationshinweise
- Zulässig sind die Seitenangaben "R" (= rechts), "L" (= links), "U" = (unbekannt).
Die Seitenangaben "B" (= beidseits) und "M" (= mittig) sind nicht zulässig.
Metastasen, die außerhalb des Erstdiagnosezeitraums auftreten, sind über den Meldeanlass "Verlauf" zu melden. Weitere Informationen stehen auf der Seite "Verlauf" unter "Fernmetastasen".
Schulungsvideo
Organspezifische Hinweise
Lunge
Weitere Tumorherde im selben Lungenlappen werden als "c/p T3" angegeben. Ergänzt wird diese Angabe durch die Anzahl der Tumorherde entweder als ganze Zahl oder mit der Angabe "m" (= multiple).
Beispiele:
- c/p T3 (2)
- c/p T3 (m)
Die Meldung eines Lokalrezidives erfolgt über eine Verlaufsmeldung (Progression) mit der Ausprägung "R" (= Rezidiv) im Tumorstatus "Primärtumor". In diesem Fall ist eine Meldung als weitere Erstdiagnose falsch. Eine Meldung als neue Diagnose ist nicht erforderlich.
- Tumorherde in einem anderen Lappen der gleichen Seite (ipsilateral) werden als "c/p T4" mit der Angabe der Anzahl der Tumorherde oder mit der Angabe "m" (= multiple) gemeldet.
- Tumorherde der gleichen Histologie bzw. Morphologie in der anderen (kontralateralen) Seite der Lunge werden als Fernmetastase/n mit "c/p M1a" angegeben.
Bei unterschiedlicher Histologie bzw. Morphologie wird jeweils ein separater Tumor gemeldet.
- Beim nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinom (C34.-), insbesondere im Falle des Adenokarzinoms, gibt es eine Vielzahl relevanter molekularpathologischer Marker, die mittlerweile standardisiert bestimmt werden. Dazu gehören unter anderem die Marker ALK, EGFR, BRAF, ROS, RET, MET und PD-L1.
- Informationen zu genetischen Veränderungen sind für das Krebsregister relevant. Bitte melden Sie diese Daten über das Merkmal „Genetische Variante“.




