Meldung von gastroenterologischen Tumorerkrankungen

In dem Blitzratgeber Gastroenterologie finden gastroenterologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

Als gastroenterologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem gastroenterologischen Tumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.

Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von gastroenterologischen Tumorerkrankungen.

Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.

Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose

Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.

Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße

Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle gastroenterologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen

Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient

  • den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine Verbesserung der onkologischen Versorgung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
  • Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
  • der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.

Meldepflichtige Krebserkrankungen des Gastrointestinaltrakts

Bösartige Neubildungen des Gastrointestinaltrakts

ICD-10-GM

Bezeichnung

Bemerkungen

C15.-

Bösartige Neubildung des Ösophagus

C16.-

Bösartige Neubildung des Magens

C17.-

Bösartige Neubildung des Dünndarms

C18.-

Bösartige Neubildung des Kolons

C19

Bösartige Neubildung am Rektosigmoid, Übergang

C20

Bösartige Neubildung des Rektums

C21.-

Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals

C22.-

Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge

C23

Bösartige Neubildung der Gallenblase

C24.-

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Gallenwege

C25.-

Bösartige Neubildung des Pankreas

C26.-

Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Verdauungsorgane

Die Lokalisation ist in jedem Fall möglichst genau anzugeben.

C77.-

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C78.-

Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C79.-

Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

In-situ-Neubildungen

ICD-10-GM

Bezeichnung

Bemerkungen

D00.1

Carcinoma in situ:
Ösophagus

IEN-2, HGIEN

D00.2

Carcinoma in situ:
Magen

IEN-2, HGIEN

D01.0

Carcinoma in situ:
Kolon

IEN-2, HGIEN

D01.1

Carcinoma in situ:
Rektosigmoid, Übergang

IEN-2, HGIEN

D01.2

Carcinoma in situ:
Rektum

IEN-2, HGIEN

D01.3

Carcinoma in situ:
Analkanal und Anus

AIN 3, Morbus Bowen

D01.4

Carcinoma in situ:
Sonstige und nicht näher bezeichnete Teile des Darmes

D01.5

Carcinoma in situ:
Leber, Gallenblase, Gallengänge

BilIN-3

D01.7

Carcinoma in situ:
Sonstige näher bezeichnete Verdauungsorgane (z. B. Pankreas)

PanIN 3

D01.9

Carcinoma in situ:
Verdauungsorgan, nicht näher bezeichnet

Die Lokalisation ist in jedem Fall möglichst genau anzugeben.

Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:

Was melden gastroenterologisch tätige Einrichtungen?

Meldeanlass

Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit

Stationäre Versorgung

Diagnose

Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund
(Pathologie)

Operation


z. B. Polypektomie


z. B. Polypektomie, endoskopische Mukosaresektion


z. B. Rektumresektion

Strahlentherapie
(Beginn und Ende)

Systemische Therapie
(Beginn und Ende)


z. B. orale Chemotherapie mit Capecitabin, Best Supportive Care


z. B. Chemotherapie mit Ca-Folinat/5-FU, Best Supportive Care


z. B. Chemotherapie mit FOLFOX 4 + Bevacizumab

Verlauf
(Nachsorge, Rezidiv, Progress, etc.)

Abschluss
(Sterbefall)

Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!

  • Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
  • Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.

Welche Daten melden gastroenterologisch tätige Einrichtungen?

  1. Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
  2. Detailliertere Dokumentationshinweise für gastroenterologische Tumoren finden Sie hier:
    Dokumentation von gastroenterologischen Tumoren

Wie melden gastroenterologisch tätige Einrichtungen?

Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich? Weitere Informationen finden Sie unter "Melden mit oBDS-Schnittstelle".

  • Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
    WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
  • Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
  • Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme

Sie erhalten für Ihre Meldungen:

  1. Eine Meldevergütung.
  2. Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
  3. Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
    durch andere Ärztinnen und Ärzte.
  4. Unterstützung in der Tumordokumentation.

5 Schritte zur ersten Meldung

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zum Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung und zum Meldeverfahren

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren