Melderatgeber für die HNO-Heilkunde

In diesem Melderatgeber finden Ärztinnen und Ärzte der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

Als Ärztin oder Arzt der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen im Kopf- und Halsbereich. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Tumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von Kopf-Hals-Tumoren.

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Meldepflichtige Kopf-Hals-Tumoren

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

C00.-

Bösartige Neubildung der Lippe

C01

Bösartige Neubildung des Zungengrundes

C02.-

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Zunge

C03.-

Bösartige Neubildung des Zahnfleisches

C04.-

Bösartige Neubildung des Mundbodens

C05.-

Bösartige Neubildung des Gaumens

C06.-

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes

C07

Bösartige Neubildung der Parotis

C08.-

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen

C09.-

Bösartige Neubildung der Tonsille

C10.-

Bösartige Neubildung des Oropharynx

C11.-

Bösartige Neubildung des Nasopharynx

C12

Bösartige Neubildung des Recessus piriformis

C13.-

Bösartige Neubildung des Hypopharynx

C14.-

Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx

C30.-

Bösartige Neubildung der Nasenhöhle und des Mittelohres

C31.-

Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhlen

C32.-

Bösartige Neubildung des Larynx

C77.-

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C78.-

Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C79.-

Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C80.0

Bösartige Neubildung, primäre Lokalisation unbekannt, so bezeichnet

Bitte ausschließlich bei HNO-CUP mit Metastasen der Halslymphknoten verwenden!

D00.0

Carcinoma in situ: Lippe, Mundhöhle und Pharynx

Bitte genaue Lokalisation angeben!

D02.0

Carcinoma in situ: Larynx

D02.3

Carcinoma in situ: Sonstige Teile des Atmungssystems

Bitte genaue Lokalisation angeben!

Dokumentationshinweise

Wie melden HNO-Einrichtungen?

In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zur Online-Erfassung im Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
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