Meldung von Tumoren im Kopf- und Halsbereich

In diesem Blitzratgeber finden Ärztinnen und Ärzte der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

Als Ärztin bzw. Arzt der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Erkrankungen im Kopf- und Halsbereich. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Tumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.

Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von HNO-Tumoren.

Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.

Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose

Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.

Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße

Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle HNO-Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen

Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient

  • den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine Verbesserung der onkologischen Versorgung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
  • Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
  • der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.

Meldepflichtige Krebserkrankungen
im Kopf- und Halsbereich

Bösartige Neubildungen

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

C00.-

Bösartige Neubildung der Lippe

C01

Bösartige Neubildung des Zungengrundes

C02.-

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bez. Teile der Zunge

C03.-

Bösartige Neubildung des Zahnfleisches

C04.-

Bösartige Neubildung des Mundbodens

C05.-

Bösartige Neubildung des Gaumens

C06.-

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Mundes

C07

Bösartige Neubildung der Parotis

C08.-

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter großer Speicheldrüsen

C09.-

Bösartige Neubildung der Tonsille

C10.-

Bösartige Neubildung des Oropharynx

C11.-

Bösartige Neubildung des Nasopharynx

C12

Bösartige Neubildung des Recessus piriformis

C13.-

Bösartige Neubildung des Hypopharynx

C14.-

Bösartige Neubildung sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisationen der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx

C30.-

Bösartige Neubildung der Nasenhöhle und des Mittelohrs

C31.-

Bösartige Neubildung der Nasennebenhöhlen

C32.-

Bösartige Neubildung des Larynx

C77.-

Sekundäre und nicht näher bez. bösartige Neubildung der Lymphknoten


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C78.-

Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C79.-

Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneter Lokalisationen


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C80.0

Bösartige Neubildung, primäre Lokalisation unbekannt (so bezeichnet)

Bitte ausschließlich bei HNO-CUP mit Metastasen der Halslymphknoten verwenden!

In-situ-Neubildungen

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

D00.0

Carcinoma in situ Lippe, Mundhöhle und Pharynx

Bitte genaue Lokalisation angeben!

D02.0

Carcinoma in situ Larynx

D02.3

Carcinoma in situ sonstige Teile des Atmungssystems

Bitte genaue Lokalisation angeben!

Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:

Was melden HNO-Einrichtungen?

Meldeanlass

Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit

Stationäre Versorgung

Diagnose

Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund
(Pathologie)

Operation


z. B.
Tonsillektomie

Strahlentherapie
(Beginn und Ende)

Systemische Therapie
(Beginn und Ende)


z. B.
Cisplatin,
Carboplatin

Verlauf
(Nachsorge, Rezidiv, Progress, etc.)

Abschluss
(Sterbefall)

Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!

  • Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
  • Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.

Welche Daten melden HNO-Einrichtungen?

  1. Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
  2. Detailliertere Dokumentationshinweise für Tumoren im Kopf- und Halsbereich finden Sie hier:
    Dokumentation von Kopf-Hals-Tumoren

Wie melden HNO-Einrichtungen?

Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich? Weitere Informationen finden Sie unter "Melden mit oBDS-Schnittstelle".

  • Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
    WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
  • Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
  • Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme

Sie erhalten für Ihre Meldungen:

  1. Eine Meldevergütung.
  2. Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
  3. Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
    durch andere Ärztinnen und Ärzte.
  4. Unterstützung in der Tumordokumentation.

5 Schritte zur ersten Meldung

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zum Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren