Melderatgeber für die Neurologie
In dem Melderatgeber "Neurologie" finden Ärztinnen und Ärzte des neurologischen Fachgebiets (Neurologie, Neuroradiologie, Neurochirurgie und Onkologie) Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
In Ihrer neurologisch oder neuroonkologisch tätigen Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von neurologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Tumor des Zentralnervensystems leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von Tumoren des Zentralnervensystems.
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
1. Bei einem Patienten mit Verdacht auf einen Hirntumor wird eine Biopsie durchgeführt. Die Biopsie bestätigt ein Glioblastom.
Diese Informationen sind über den Meldanlass "Diagnose" zu melden.
Beispiel:
- Diagnosedatum:
15.04.2020 - Diagnose:
Bösartige Neubildung des Gehirns: Frontallappen ("C71.1") - Lokalisation:
Gehirn-Frontallappen ("C71.1") - Morphologie:
Glioblastom o. n. A. ("9440/3") - WHO-Grad:
IV - IDH1/2-Mutationen:
"Wildtyp" ("W")
2. Bei einem Patienten wird ein Akustikusneurinom diagnostiziert.
Diese Informationen sind über den Meldeanlass "Diagnose" zu melden. Im Gegensatz zu anderen Tumorerkrankungen sind gutartige Tumoren und Tumoren unsicheren Verhaltens der Meningen, des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems meldepflichtig.
3. Bei einer Patientin mit Diagnose Glioblastom wird eine Optune® TTFields Therapie durchgeführt.
Diese Behandlung ist meldepflichtig. Informationen zur Behandlung sind über den Meldeanlass "Systemische Therapie" an das Krebsregister zu melden.
4. Bei einem Patienten mit der Diagnose anaplastisches Oligodendrogliom wurde am 09.10.2018 eine Tumorexzision ohne Komplikationen durchgeführt.
Diese Informationen sind über den Meldeanlass "Operation" zu melden.
Meldepflichtige neurologische Tumoren
ICD-10-GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C47.- | Bösartige Neubildung der peripheren Nerven und des autonomen Nervensystems | |
C70.- | Bösartige Neubildung der Meningen | |
C71.- | Bösartige Neubildung des Gehirns | |
C72.- | Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile | |
C75.2 | Bösartige Neubildung: Ductus craniopharyngealis | |
C75.3 | Bösartige Neubildung: Epiphyse | |
D32.- | Gutartige Neubildung der Meningen | |
D33.- | Gutartige Neubildung des Gehirns und anderer Teile des Zentralnervensystems | z. B. Hämangiome |
D35.3 | Gutartige Neubildung: Ductus craniopharyngealis | |
D35.4 | Gutartige Neubildung: Epiphyse | |
D42.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens der Meningen | |
D43.- | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens des Gehirns und des | |
D44.4 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Ductus craniopharyngealis | |
D44.5 | Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Epiphyse |
Dokumentationshinweise
Dokumentation von neurologischen Tumoren
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von neurologischen Tumoren.
Wie melden neurologisch tätige Einrichtungen?
In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.