Dokumentation von neurologischen Tumoren

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von neurologischen Tumoren.

Neurologische Tumoren

Allgemeine Dokumentationshinweise

Es sind nicht nur Tumoren mit Morphologie /3 (Maligne Neubildung), sondern auch Tumoren mit Morphologie /0 (Benigne Neubildungen) und /1 (Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens) nach ICD-O meldepflichtig.

Beispiele:

  • Subependymom mit Histologie: 9383/1
  • Pineozytom mit Histologie: 9361/1
  • Schwannom mit Histologie: 9560/0
  • Meningeom o. n. A. mit Histologie: 9530/0

Ausnahme sind Tumoren des peripheren Nervensystems. Hier sind nur Tumoren mit der Morphologie /3 meldepflichtig.

Ein Grading und eine TNM-Klassifikation für Gehirn- und Tumoren des Zentralnervensystems sind laut TNM 8. Auflage nicht vorgesehen. Hier wird beim Eintragen des Gradings die Ausprägung „nicht zutreffend“ gewählt und es wird die TNM-Klassifikation leer gelassen.

Relevant ist aber die WHO-Klassifikation für Hirntumoren.
Diese Klassifikation unterscheidet vier grundlegende Tumorgrade:

  • WHO-Grad I: generell geringes Proliferationspotential (z. B. Schwannom)
  • WHO-Grad II: infiltrative Natur, häufige Rezidive, Neigung zur Malignisierung (z. B. Oligodendrogliom)
  • WHO-Grad III: klare histologische Malignitätsnachweise, wie nukleäre Atypien und gelegentlich lebhafte mitotische Aktivität (z. B. anaplastisches Astrozytom)
  • WHO-Grad IV: maligne Zytologie, mitotische Aktivität, Nekroseneigung, hohe Infiltrationsneigung und kraniospinales Metastasierungspotenzial (z. B. Glioblastom)

Ist ein WHO-Grad für die zu meldende Tumorerkrankung vorgesehen, ist diese in der Meldung anzugeben.

Nicht alle Krankheitsbilder des Zentralnervensystems stellen eine meldepflichtige Neubildung für das Krebsregister dar. Folgende Diagnosen sind nicht zu melden:

  • Hirnzysten: Zysten im Gehirn oder an den Hirnhäuten wie Arachnoidal-, Kolloid- oder Epidermoidzysten sind keine gutartigen Neubildungen nach ICD-10-GM und sind nicht meldepflichtig.
  • Hämangiome: Tumoren, die von den Hirngefäßen (Hämangiom (Kavernom), Hämangioblastom) ausgehen und infiltrieren, stellen keine meldepflichtigen Diagnosen dar, auch wenn diese für die Zertifizierung von Neuroonkologischen Zentren relevant sind. Der korrekte ICD-Code lautet D18.02.
  • Raumforderungen: Raumforderungen des Zentrlnervensystems, die nicht eindeutig als Neubildung nach Kapitel II der ICD-10-GM eingeordnet werden können, sind nicht zu melden, bis sich eine relevante Diagnose klinisch oder histologisch bestätigt.

Organspezifische Hinweise

Tumoren der Meningen müssen im ICD-10-GM den Hirnhäuten - und nicht dem Hirn - zugeordnet werden.

Beispiel für eine falsche Codierung:

  • Diagnose: ICD-10-GM D33.2 (Gutartige Neubildung des Gehirns)
  • Lokalisation: C71.9 (Gehirn o. n. A.)
  • Morphologie: 9530/0 (Meningeom o. n. A.)

Beispiel für eine richtige Codierung:

  • Diagnose: ICD-10-GM D32.0 (Gutartige Neubildung der Meningen - Hirnhäute)
  • Lokalisation: C70.0 (Meningen - Hirnhäute)
  • Morphologie: 9530/0 (Meningeom o. n. A.)

Eine Meningeosis neoplastica/carcinomatosa ist nach TNM (8. Auflage) mit der Fernmetastasenlokalisation „OTH“ (andere Organe) zu verschlüsseln. Weitere Informationen zum TNM finden Sie hier: TNM-Klassifikation.

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr