Melderatgeber für die Dermatologie

In dem Melderatgeber "Dermatologie" finden dermatologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

In Ihrer dermatologisch tätigen Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Hauterkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Hauttumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von Melanomen und prognostisch ungünstigen Hauttumoren.

In dem unten stehenden Präsentationsvideo erfahren Sie mehr über die Ziele der flächendeckenden Krebsregistrierung und Ihre Meldepflicht an das Krebsregister.

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Diese Informationen sind über den Meldeanlass "Diagnose" zu melden. Hier finden Sie ein Dokumentationsbeispiel:

  • Diagnosedatum:
    15.03.2020
  • Diagnose:
    Bösartiges Melanom der oberen Extremitäten, einschließlich Schulter ("C43.6")
  • Seitenangabe:
    "rechts" ("R")
  • Lokalisation:
    Haut der oberen Extremitäten und der Schulter ("C44.6")
  • Morphologie:
    Malignes Melanom o. n .A. ("8720/3")
  • TNM:
    "pT1a"
  • Grading:
    "trifft nicht zu" ("T")

Diese Information ist über den Meldeanlass "Operation" zu melden. Nachresektionen können als solche gekennzeichnet werden. Bei jeder Operation sollte auch der dazugehörige R-Status gemeldet werden.

Hier handelt es sich um einen prognostisch günstigen nicht-melanotischen Hauttumor und es besteht somit keine Meldepflicht.

Lediglich prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hauttumoren mit einem Erstdiagnosedatum ab 1. Januar 2023 sind an das Krebsregister zu melden. Eine Auflistung aller relevanten Morphologien finden Sie auf der Seite "Dermatologische Tumoren".

Das Melanom aus 2020 ist aufgrund der gleichen Lokalisation (Oberarm rechts) als Lokalrezidiv, also als Verlauf (Progression) an das Krebsregister zu melden, nicht als eine zweite Diagnose.

Hier handelt es sich um unterschiedliche Seitenlokalisationen (rechter bzw. linker Unterschenkel). Daher ist das Melanoma in situ als eine neue Diagnose zu melden.

Die histopathologische Untersuchung ergab

  • eine Lentigo maligna (8742/2) auf der rechten Wange (C44.3),
  • eine Aktinische Keratose (8070/0) am Haaransatz (C44.4),
  • ein Basaliom (8090/3) auf der linken Schulter (C44.6),
  • ein Porokarzinom (8409/3) am Kinn (C44.3) und
  • ein Plattenepithelkarzinom (8052/3, 2,2 cm x 1,5 cm, 2 mm dick) am rechten Unterschenkel (C44.7).

Welche der Hauttumoren sind meldepflichtig?

  • Lentigo maligna (ICD-10-GM D03.3)
  • Porokarzinom (ICD-10-GM C44.3)

Nicht meldepflichtig:

  • Aktinische Keratose, da prognostisch günstig (Präkanzerose)
  • Basaliom, da prognostisch günstig
  • Plattenepithelkarzinom, da prognostisch günstig (entspricht „T2“)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Dermatologische Tumoren".

Meldepflichtige dermatologische Tumoren

ICD-10-GM

Bezeichnung

Bemerkungen

C43.-

Bösartiges Melanom der Haut

ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome)

C44.-

Sonstige bösartige Neubildungen der Haut


teilweise meldepflichtig (siehe Seite “Dermatologische Tumoren”)

C46.0

Kaposi-Sarkom der Haut

ICD-O-3-Histologie 9140/3

C51.-

Bösartige Neubildung der Vulva

ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome)

C60.-

Bösartige Neubildung des Penis

ICD-O-3:
nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome)

C63.2

Bösartige Neubildung: Skrotum

ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome)

C77.-

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C78.-

Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C79.-

Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C82-C86

Primäre kutane B- und T-Zell-Lymphome

D03.-

Melanoma in situ

ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome)

D03.8

Melanoma in situ an sonstigen Lokalisationen:
Vulva, Penis oder Skrotum

ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome)

D04.-

Carcinoma in situ der Haut


nicht meldepflichtig,
z. B. Morbus Bowen

Dokumentationshinweise

Wie melden dermatologisch tätige Einrichtungen?

In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zur Online-Erfassung im Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung und zum Meldeverfahren

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
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