Meldung von dermatologischen
Tumorerkrankungen
In dem Blitzratgeber Dermatologie finden dermatologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
- Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
- Meldepflichtige Tumorerkrankungen der Haut
- Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
- Was melden dermatologisch tätige Einrichtungen?
- Welche Daten melden dermatologisch tätige Einrichtungen?
- Wie melden dermatologisch tätige Einrichtungen?
- Themenspezifische Webseminare
- 5 Schritte zur ersten Meldung
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
Als dermatologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Hauterkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Hauttumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.
Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von melanotischen Hauttumoren.
Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.
Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose
Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.
Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße
Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Da unsere Rückmeldungen und Auswertungen jedoch erst aussagekräftig werden, wenn alle dermatologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden, gilt:
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.
Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen
Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient
- den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine Verbesserung der onkologischen Versorgung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
- Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
- der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.
Meldepflichtige Tumorerkrankungen der Haut
Bösartige Neubildungen
ICD-10-GM | Bezeichnung | Bemerkungen |
---|---|---|
C43.- | Bösartiges Melanom der Haut | ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome) |
C44.- | Sonstige bösartige Neubildungen der Haut |
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C46.0 | Kaposi-Sarkom der Haut | ICD-O-3-Histologie 9140/3 |
C51.- | Melanom Vulva | ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome) |
C60.- | Melanom Penis | ICD-O-3: |
C63.2 | Melanom Skrotalhaut | ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome) |
C77.- | Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten |
|
C78.- | Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane |
|
C79.- | Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen |
|
In-situ-Neubildungen
ICD-10-GM | Bezeichnung | Bemerkungen |
---|---|---|
D03.- | Melanoma in situ | ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome) |
D04.- | Carcinoma in situ der Haut |
|
D07.1 | Melanoma in situ Vulva | ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome) |
D07.4 | Melanoma in situ Penis | ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome) |
D07.6 | Melanoma in situ Skrotum | ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome) |
Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:
Was melden dermatologisch tätige Einrichtungen?
Meldeanlass | Ambulante Versorgung | Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit | Stationäre Versorgung |
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Diagnose | |||
Histologischer und zytologischer Befund | |||
Operation |
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Strahlentherapie | |||
Systemische Therapie |
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Verlauf | |||
Abschluss |
Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!
- Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
- Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.
Welche Daten melden dermatologisch tätige Einrichtungen?
- Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
- Detailliertere Dokumentationshinweise für dermatologische Tumoren finden Sie hier:
Dokumentation von dermatologischen Tumoren
Wie melden dermatologisch tätige Einrichtungen?
Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich? Weitere Informationen finden Sie unter "Melden mit oBDS-Schnittstelle".
- Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
WebUpload (WUP) von Meldungspaketen - Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
- Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
Sie erhalten für Ihre Meldungen:
- Eine Meldevergütung.
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
durch andere Ärztinnen und Ärzte. - Unterstützung in der Tumordokumentation.
Themenspezifische Webseminare
5 Schritte zur ersten Meldung

Wie Sie Melderin bzw. Melder werden: 5 Schritte zur ersten Meldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, an das Krebsregister zu melden, wenn sie Patientinnen und Patienten onkologisch behandeln. Doch das Hessische Krebsregister ist mancherorts noch unbekannt. Fragen wie „Bin ich meldepflichtig?“ oder „Was melde ich?“ sind dabei keine Seltenheit. Deshalb unterstützen wir Sie von Beginn an: Hier fünf Schritte, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.