Melderatgeber für die Dermatologie
In dem Melderatgeber "Dermatologie" finden dermatologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
In Ihrer dermatologisch tätigen Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Hauterkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Hauttumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von Melanomen und prognostisch ungünstigen Hauttumoren.
In dem unten stehenden Präsentationsvideo erfahren Sie mehr über die Ziele der flächendeckenden Krebsregistrierung und Ihre Meldepflicht an das Krebsregister.
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
1. Bei einem Patienten mit Verdacht auf ein Melanom am rechten Unterarm wird eine Exzision durchgeführt. Die Exzision bestätigt ein malignes Melanom mit der Tumordicke 0,4 mm (ohne Ulzeration).
Diese Informationen sind über den Meldeanlass "Diagnose" zu melden. Hier finden Sie ein Dokumentationsbeispiel:
- Diagnosedatum:
15.03.2020 - Diagnose:
Bösartiges Melanom der oberen Extremitäten, einschließlich Schulter ("C43.6") - Seitenangabe:
"rechts" ("R") - Lokalisation:
Haut der oberen Extremitäten und der Schulter ("C44.6") - Morphologie:
Malignes Melanom o. n .A. ("8720/3") - TNM:
"pT1a" - Grading:
"trifft nicht zu" ("T")
2. Bei einer Patientin wurde am 01.05.2019 ein malignes Melanom an der Stirn entfernt. Die Exzision erfolgte nicht in toto (R1). Am 28.05.2019 erfolgte eine Nachresektion mit dem Ergebnis R0.
Diese Information ist über den Meldeanlass "Operation" zu melden. Nachresektionen können als solche gekennzeichnet werden. Bei jeder Operation sollte auch der dazugehörige R-Status gemeldet werden.
3. Bei einem Patienten wurde ein Basalzellkarzinom am rechten Ohr diagnostiziert.
Hier handelt es sich um einen prognostisch günstigen nicht-melanotischen Hauttumor und es besteht somit keine Meldepflicht.
Lediglich prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hauttumoren mit einem Erstdiagnosedatum ab 1. Januar 2023 sind an das Krebsregister zu melden. Eine Auflistung aller relevanten Morphologien finden Sie auf der Seite "Dermatologische Tumoren".
4. Im Jahr 2017: Erstdiagnose Malignes Melanom, Oberarm rechts, pT2a, Vollremission. Im Jahr 2020: Erneute Diagnose eines malignen Melanoms (pT1a) am rechten Oberarm.
Das Melanom aus 2020 ist aufgrund der gleichen Lokalisation (Oberarm rechts) als Lokalrezidiv, also als Verlauf (Progression) an das Krebsregister zu melden, nicht als eine zweite Diagnose.
5. Im Jahr 2016: Erstdiagnose malignes Melanom, Unterschenkel links, pT1a, Vollremission. Im Jahr 2019: Diagnose eines Melanoma in situ (pTis) am Unterschenkel rechts.
Hier handelt es sich um unterschiedliche Seitenlokalisationen (rechter bzw. linker Unterschenkel). Daher ist das Melanoma in situ als eine neue Diagnose zu melden.
6. Ein Patient stellte sich im Juni 2023 im Rahmen des Hautkrebsscreenings vor. Bei Vorliegen mehrerer verdächtiger Läsionen wurden diverse Exzisionen vorgenommen.
Die histopathologische Untersuchung ergab
- eine Lentigo maligna (8742/2) auf der rechten Wange (C44.3),
- eine Aktinische Keratose (8070/0) am Haaransatz (C44.4),
- ein Basaliom (8090/3) auf der linken Schulter (C44.6),
- ein Porokarzinom (8409/3) am Kinn (C44.3) und
- ein Plattenepithelkarzinom (8052/3, 2,2 cm x 1,5 cm, 2 mm dick) am rechten Unterschenkel (C44.7).
Welche der Hauttumoren sind meldepflichtig?
- Lentigo maligna (ICD-10-GM D03.3)
- Porokarzinom (ICD-10-GM C44.3)
Nicht meldepflichtig:
- Aktinische Keratose, da prognostisch günstig (Präkanzerose)
- Basaliom, da prognostisch günstig
- Plattenepithelkarzinom, da prognostisch günstig (entspricht „T2“)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Dermatologische Tumoren".
Meldepflichtige dermatologische Tumoren
ICD-10-GM | Bezeichnung | Bemerkungen |
---|---|---|
C43.- | Bösartiges Melanom der Haut | ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome) |
C44.- | Sonstige bösartige Neubildungen der Haut |
|
C46.0 | Kaposi-Sarkom der Haut | ICD-O-3-Histologie 9140/3 |
C51.- | Bösartige Neubildung der Vulva | ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome) |
C60.- | Bösartige Neubildung des Penis | ICD-O-3: |
C63.2 | Bösartige Neubildung: Skrotum | ICD-O-3: nur Histologiebereich 8720/3 – 8790/3 (Melanome) |
C77.- | Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten |
|
C78.- | Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane |
|
C79.- | Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen |
|
C82-C86 | Primäre kutane B- und T-Zell-Lymphome | |
D03.- | Melanoma in situ | ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome) |
D03.8 | Melanoma in situ an sonstigen Lokalisationen: | ICD-O-3: Histologiebereich 8720/2 – 8790/2 (Melanome) |
D04.- | Carcinoma in situ der Haut |
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Dokumentationshinweise
Dokumentation von dermatologischen Tumoren
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von dermatologischen Tumoren.
Wie melden dermatologisch tätige Einrichtungen?
In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.