Meldecheckliste für die Prüfung Ihrer
Meldepflicht beim Krebsregister

Hessische Ärztinnen und Ärzte sind im Rahmen der Krebsbehandlung ihrer Patientinnen bzw. Patienten zur Meldung von Diagnose- und Behandlungsdaten an das Krebsregister aufgefordert. Diese Meldecheckliste hilft bei der Prüfung der Meldepflicht beim Hessischen Krebsregister.

Ihre Checkliste

1. Tätigkeit in Hessen

  • Sind Sie in einer Einrichtung, die an der Krebsbehandlung von betroffenen Personen beteiligt ist, ärztlich tätig?

2. Behandlung meldepflichtiger Krebserkrankungen

  • Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit einer meldepflichtigen Krebserkrankung?

3. Diagnose von Krebserkrankungen

  • Führen Sie Untersuchungen (z. B. Biopsien, Endoskopien oder Punktionen) durch, bei denen
    Gewebe- oder Zellproben entnommen werden?
  • Diagnostizieren Sie Krebserkrankungen z. B. durch Biopsien, Endoskopien oder spezifische Bildgebung?

4. Histologische, zytologische und autoptische Untersuchung

  • Untersuchen Sie Präparate, die Sie als Pathologin bzw. Pathologe von den einsendenden Einrichtungen bekommen haben und befunden Sie meldepflichtige Krebserkrankungen?

5. Operation von Krebserkrankungen

  • Führen Sie Tumoroperationen durch?

6. Strahlentherapie bzw. nuklearmedizinische
Tumortherapien bei Krebserkrankungen

  • Führen Sie Strahlentherapien bzw. nuklearmedizinische Tumortherapien durch?

7. Systemische Therapie bei Krebserkrankungen

  • Verabreichen Sie Arzneimittel zur lokalen oder systemischen Tumortherapie
    (z. B. Chemotherapie, Hormontherapie, Immun- und Antikörpertherapie)?
  • Überwachen Sie abwartende Strategien wie "Active Surveillance", "Watchful Waiting" oder "Wait and See"?

8. Verlaufsuntersuchungen und Nachsorge von Krebserkrankungen

  • Begleiten Sie die Patientin bzw. den Patienten nach der Krebsbehandlung und stellen Tumorfreiheit oder Änderungen (wie z. B. Rezidive, Metastasen und Zweittumoren) fest?

9. Tod der Patientin bzw. des Patienten

  • Stellen Sie Todesbescheinigungen für an Krebs verstorbene Personen aus?

10. Sind Sie noch nicht beim Hessischen Krebsregister angemeldet?

  • Sind Sie in Hessen tätig?
  • Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Krebserkrankungen?
  • Können Sie mindestens zu einem Meldeanlass Behandlungsinformationen melden?
  • Sind Sie noch nicht beim Krebsregister angemeldet?

Wir freuen wir uns auf Ihre Anmeldung!

Jetzt beim Hessischen Krebsregister anmelden und mitmelden:

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr