Meldecheckliste für die Prüfung Ihrer
Meldepflicht beim Krebsregister
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind im Rahmen der Krebsbehandlung ihrer Patientinnen bzw. Patienten zur Meldung von Diagnose- und Behandlungsdaten an das Krebsregister aufgefordert. Diese Meldecheckliste hilft bei der Prüfung der Meldepflicht beim Hessischen Krebsregister.
- 1. Tätigkeit in Hessen
- 2. Behandlung meldepflichtiger Krebserkrankungen
- 3. Diagnose von Krebserkrankungen
- 4. Histologische, zytologische und autoptische Untersuchung
- 5. Operation von Krebserkrankungen
- 6. Strahlentherapie bzw. nuklearmedizinische Tumortherapien bei Krebserkrankungen
- 7. Systemische Therapie bei Krebserkrankungen
- 8. Verlaufsuntersuchungen und Nachsorge von Krebserkrankungen
- 9. Tod der Patientin bzw. des Patienten
- 10. Sind Sie noch nicht beim Hessischen Krebsregister angemeldet?
Ihre Checkliste
1. Tätigkeit in Hessen
- Sind Sie in einer Einrichtung, die an der Krebsbehandlung von betroffenen Personen beteiligt ist, ärztlich tätig?
2. Behandlung meldepflichtiger Krebserkrankungen
- Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit einer meldepflichtigen Krebserkrankung?
3. Diagnose von Krebserkrankungen
- Führen Sie Untersuchungen (z. B. Biopsien, Endoskopien oder Punktionen) durch, bei denen
Gewebe- oder Zellproben entnommen werden? - Diagnostizieren Sie Krebserkrankungen z. B. durch Biopsien, Endoskopien oder spezifische Bildgebung?
4. Histologische, zytologische und autoptische Untersuchung
- Untersuchen Sie Präparate, die Sie als Pathologin bzw. Pathologe von den einsendenden Einrichtungen bekommen haben und befunden Sie meldepflichtige Krebserkrankungen?
5. Operation von Krebserkrankungen
- Führen Sie Tumoroperationen durch?
6. Strahlentherapie bzw. nuklearmedizinische
Tumortherapien bei Krebserkrankungen
- Führen Sie Strahlentherapien bzw. nuklearmedizinische Tumortherapien durch?
7. Systemische Therapie bei Krebserkrankungen
- Verabreichen Sie Arzneimittel zur lokalen oder systemischen Tumortherapie
(z. B. Chemotherapie, Hormontherapie, Immun- und Antikörpertherapie)? - Überwachen Sie abwartende Strategien wie "Active Surveillance", "Watchful Waiting" oder "Wait and See"?
8. Verlaufsuntersuchungen und Nachsorge von Krebserkrankungen
- Begleiten Sie die Patientin bzw. den Patienten nach der Krebsbehandlung und stellen Tumorfreiheit oder Änderungen (wie z. B. Rezidive, Metastasen und Zweittumoren) fest?
9. Tod der Patientin bzw. des Patienten
- Stellen Sie Todesbescheinigungen für an Krebs verstorbene Personen aus?
10. Sind Sie noch nicht beim Hessischen Krebsregister angemeldet?
- Sind Sie in Hessen tätig?
- Behandeln Sie Patientinnen und Patienten mit meldepflichtigen Krebserkrankungen?
- Können Sie mindestens zu einem Meldeanlass Behandlungsinformationen melden?
- Sind Sie noch nicht beim Krebsregister angemeldet?
Wir freuen wir uns auf Ihre Anmeldung!
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