Wie Sie Melderin bzw. Melder werden:
Meldeanleitung für die erste Krebsmeldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, an das Krebsregister zu melden, wenn sie Patientinnen und Patienten onkologisch behandeln. Doch das Hessische Krebsregister ist mancherorts noch unbekannt. Fragen wie „Bin ich meldepflichtig?“ oder „Was melde ich?“ sind dabei keine Seltenheit. Deshalb unterstützen wir Sie von Beginn an: Hier eine Meldeanleitung, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.
5 Schritte zur ersten Meldung
1. Schritt:
Meldepflicht klären
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind im Rahmen der Krebsbehandlung ihrer Patientinnen bzw. Patienten zur Meldung von Diagnose- und Behandlungsdaten an das Krebsregister aufgefordert.
Mit dieser Checkliste können Sie schnell und einfach überprüfen, ob Sie meldepflichtig sind und zu welchen Meldeanlässen Sie künftig Daten an uns senden:
2. Schritt:
Anmeldebogen ausfüllen und an die Vertrauensstelle senden
Für die Anmeldung benötigen wir einige Daten zu Ihrer Person und Tätigkeit.
Füllen Sie dazu unseren Anmeldebogen aus, welchen Sie hier finden:
3. Schritt:
Anmeldung und Meldeverfahren einrichten
Nach Eingang des Anmeldebogens prüfen wir die Angaben und nehmen anschließend die Anmeldung vor. Danach unterstützen wir Sie bei der Einrichtung des Meldeverfahrens.
Die Wahl des Übermittlungswegs ist abhängig von den vorliegenden technischen Voraussetzungen in der Abteilung bzw. Praxis. Weitere Informationen finden Sie hier:
4. Schritt:
Dokumentation der Meldungen kennenlernen
Bevor Sie melden, bitten wir Sie, sich mit den wichtigsten Themen rund um den Meldeprozess und die Meldungsdokumentation vertraut zu machen. Dafür sind unsere Inhalte auf der Website gut geeignet, insbesondere die Informationen in der Rubrik "Tumordokumentation der Meldungen". Besuchen Sie zum Einstieg in die Meldetätigkeit unsere Veranstaltungen zur Tumordokumentation sowie unsere Fortbildung, die wir gemeinsam mit der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim ausrichten:
5. Schritt:
Meldung durchführen
Nachdem das Meldeverfahren eingerichtet wurde und Sie alle Zugänge von der Vertrauensstelle erhalten haben, können Sie Ihre erste Meldung vornehmen.
Ausführliche Anleitungen stellen wir Ihnen auf unserer Website zur Verfügung:
- Meldung über die Online-Erfassung im Meldeportal
- Meldung über den WebUpload (WUP) im Meldeportal