Melderatgeber für die Gynäkologie

In dem Melderatgeber für das Fachgebiet "Gynäkologie" finden gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

In Ihrer gynäkologisch tätigen Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von gynäkologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen mit einem gynäkologischen Tumor oder Patientinnen bzw. Patienten mit Brustkrebs behandeln – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von gynäkologischen Tumorerkrankungen, einschließlich Tumoren der Brust.

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Meldepflichtige Brusttumoren und
gynäkologische Tumoren

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

C48.-

Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums

C50.-

Bösartige Neubildung der Brustdrüse

C51.-

Bösartige Neubildung der Vulva

C52

Bösartige Neubildung der Vagina

Primäre Tumoren der Vagina sind sehr selten.

C53.-

Bösartige Neubildung der Cervix uteri

C54.-

Bösartige Neubildung des Corpus uteri

C55

Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet

Nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte bekannt sein, ob es sich um eine Cervix- oder Corpus-Erkrankung handelt.

C56

Bösartige Neubildung des Ovars

C57

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weiblicher Genitalorgane

C58

Bösartige Neubildung der Plazenta

C77.-

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C78.-

Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C79.-

Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

D03.8

Melanoma in situ an sonstigen Lokalisationen

D05.0

Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse

LCIS

D05.1

Carcinoma in situ der Milchgänge

D05.7

Sonstige Carcinoma in situ der Brustdrüse

D05.9

Carcinoma in situ der Brustdrüse, nicht näher bezeichnet

D06.0

Carcinoma in situ: Endocervix

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D06.1

Carcinoma in situ:
Ektocervix

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D06.7

Carcinoma in situ:
Sonstige Teile der Cervix uteri

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D06.9

Carcinoma in situ:
Cervix uteri, nicht näher bezeichnet

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D07.0

Carcinoma in situ:
Endometrium

EIN

D07.1

Carcinoma in situ:
Vulva

VIN 2, VIN 3, Morbus Bowen

D07.2

Carcinoma in situ:
Vagina

VAIN 2, VAIN 3

D07.3

Carcinoma in situ: Sonstige und nicht näher bezeichnete weibliche Genitalorgane

D39.1

Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Ovar

z. B. Borderline-Tumoren

Dokumentationshinweise

Wie melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?

In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zur Online-Erfassung im Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
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