Meldung von gynäkologischen Krebserkrankungen und Tumoren der Brust
In dem Blitzratgeber Gynäkologie finden gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
- Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
- Meldepflichtige Krebserkrankungen der Brust und der weiblichen Geschlechtsorgane
- Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
- Was melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
- Welche Daten melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
- Wie melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
- 5 Schritte zur ersten Meldung
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
Als gynäkologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von gynäkologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen mit einem gynäkologischen Tumor oder Patientinnen bzw. Patienten mit Brustkrebs behandeln – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.
Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von gynäkologischen Tumorerkrankungen, einschließlich Tumoren der Brust.
Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.
Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose
Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.
Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße
Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle gynäkologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.
Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen
Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient
- den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine verbesserte Krebsbehandlung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
- Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
- der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.
Meldepflichtige Krebserkrankungen
der Brust und der weiblichen Geschlechtsorgane
Bösartige Neubildungen
ICD-10-GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C48 | Bösartige Neubildung des Peritoneums | |
C50.- | Bösartige Neubildung der Brustdrüse | |
C51.- | Bösartige Neubildung der Vulva | |
C52 | Bösartige Neubildung der Vagina | Primäre Tumoren der Vagina sind sehr selten! |
C53.- | Bösartige Neubildung der Cervix uteri | |
C54.- | Bösartige Neubildung des Corpus uteri | |
C55 | Bösartige Neubildung des Uterus | Nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte bekannt sein, ob es sich um eine Cervix- oder Corpus-Erkrankung handelt. |
C56 | Bösartige Neubildung des Ovar | |
C57 | Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der weiblichen Geschlechtsorgane | |
C58 | Bösartige Neubildung der Plazenta | |
C77.- | Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten |
|
C78.- | Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane |
|
C79.- | Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen |
|
In-situ-Neubildungen und
Neubildungen unsicheren/unbekannten Verhaltens
ICD-10-GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
D05.0 | Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse | LCIS |
D05.1 | Carcinoma in situ: Milchgänge | DCIS |
D05.7 | Sonstige Carcinoma in situ der Brustdrüse | |
D05.9 | Carcinoma in situ der Brustdrüse, nicht näher bezeichnet | |
D06.0 | Carcinoma in situ: Endocervix | CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS) |
D06.1 | Carcinoma in situ: | CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS) |
D06.7 | Carcinoma in situ: | CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS) |
D06.9 | Carcinoma in situ: | CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS) |
D07.0 | Carcinoma in situ: | EIN |
D07.1 | Carcinoma in situ: | VIN 2, VIN 3, Morbus Bowen |
D07.2 | Carcinoma in situ: | VAIN 2, VAIN 3 |
D07.3 | Sonstige und nicht näher bezeichnete weibliche Genitalorgane | |
D39.1 | Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens: | z. B. Borderline-Tumoren |
Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:
Was melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
Meldeanlass | Ambulante Versorgung | Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit | Stationäre Versorgung |
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Diagnose | |||
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund | |||
Operation |
|
| |
Strahlentherapie | |||
Systemische Therapie |
|
| |
Verlauf | |||
Abschluss |
Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!
- Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
- Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.
Welche Daten melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
- Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
- Detailliertere Dokumentationshinweise für gynäkologische Tumoren finden Sie hier:
Dokumentation von gynäkologischen Tumoren - Dokumentationshinweise für Brusttumoren erhalten Sie hier:
Dokumentation von Brusttumoren
Wie melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich? Weitere Informationen finden Sie unter "Melden mit oBDS-Schnittstelle".
- Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
WebUpload (WUP) von Meldungspaketen - Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
- Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
Sie erhalten für Ihre Meldungen:
- Eine Meldevergütung.
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
durch andere Ärztinnen und Ärzte. - Unterstützung in der Tumordokumentation.
5 Schritte zur ersten Meldung

Wie Sie Melderin bzw. Melder werden: 5 Schritte zur ersten Meldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, an das Krebsregister zu melden, wenn sie Patientinnen und Patienten onkologisch behandeln. Doch das Hessische Krebsregister ist mancherorts noch unbekannt. Fragen wie „Bin ich meldepflichtig?“ oder „Was melde ich?“ sind dabei keine Seltenheit. Deshalb unterstützen wir Sie von Beginn an: Hier fünf Schritte, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.