Melderatgeber für die Gynäkologie
In dem Melderatgeber für das Fachgebiet "Gynäkologie" finden gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
In Ihrer gynäkologisch tätigen Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von gynäkologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen mit einem gynäkologischen Tumor oder Patientinnen bzw. Patienten mit Brustkrebs behandeln – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von gynäkologischen Tumorerkrankungen und von Tumoren der Brust.
In dem unten stehenden Präsentationsvideo erfahren Sie mehr über die Ziele der flächendeckenden Krebsregistrierung und Ihre Meldepflicht an das Krebsregister.
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
1. Eine Patientin, bei der vor zehn Monaten (12 SSW) ein Carcinoma in situ an der Cervix uteri mit “Pap III D2“ (CIN 2) diagnostiziert wurde, kommt zum Kontrollabstrich. Dabei wird eine Zytologie der Klassifikation “Pap III D1“ festgestellt.
Diese Information ist über den Meldeanlass "Verlauf" an das Krebsregister zu melden. Im Feld "Tumorstatus Primärtumor“ wird „kein Primärtumor nachweisbar“ ("K") angegeben. Tumorerkrankungen beginnend ab "Pap III D2" sind meldepflichtig und über den Meldeanlass "Diagnose" zu melden.
2. Bei einer Patientin wurde im Jahr 2009 ein Mammakarzinom links diagnostiziert und vollständig reseziert. Im Jahr 2018 wurden bei derselben Patientin Knochenmetastasen festgestellt. Diese Metastasen werden zeitgleich mit einer Radiotherapie und einer Chemotherapie behandelt.
Es ist von der durchführenden Abteilung jeweils eine separate Therapie zu melden:
- Die Radiotherapie wird über den Meldeanlass "Strahlentherapie" gemeldet.
- Die Chemotherapie wird über den Meldeanlass "Systemische Therapie" mitgeteilt.
3. Bei einer Routineuntersuchung einer Patientin wird ein ca. 1 cm großer Knoten ertastet. Der Arzt stellt den Verdacht auf eine maligne Erkrankung. Ist dies an das Hessische Krebsregister zu melden?
Verdachtsmeldungen sind nicht an das Krebsregister zu melden. Erst wenn sich der Verdacht durch eine Biopsie bestätigt hat, ist eine Meldung über den Meldeanlass "Diagnose" erforderlich.
4. Bei einer Patientin wurde im Jahr 2010 ein Mammakarzinom links diagnostiziert und vollständig reseziert. Im Jahr 2018 wurde bei derselben Patientin ein DCIS an der linken Mamma festgestellt.
In diesem Fall handelt es sich um ein Rezidiv, da das DCIS auf der gleichen Seite aufgetreten ist wie der Primärtumor im Jahr 2010.
Auch sind die Histologien der Tumoren der gleichen Morphologiegruppe zuzuordnen, unabhängig davon, ob es sich um ein invasives Karzinom oder ein Karzinom in situ handelt. Diese Information ist über den Meldeanlass "Verlauf" zu melden.
Meldepflichtige Brusttumoren und
gynäkologische Tumoren
ICD-10-GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C48.- | Bösartige Neubildung des Retroperitoneums und des Peritoneums | |
C50.- | Bösartige Neubildung der Brustdrüse | |
C51.- | Bösartige Neubildung der Vulva | |
C52 | Bösartige Neubildung der Vagina | Primäre Tumoren der Vagina sind sehr selten. |
C53.- | Bösartige Neubildung der Cervix uteri | |
C54.- | Bösartige Neubildung des Corpus uteri | |
C55 | Bösartige Neubildung des Uterus, Teil nicht näher bezeichnet | Nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte bekannt sein, ob es sich um eine Cervix- oder Corpus-Erkrankung handelt. |
C56 | Bösartige Neubildung des Ovars | |
C57 | Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter weiblicher Genitalorgane | |
C58 | Bösartige Neubildung der Plazenta | |
C77.- | Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten |
|
C78.- | Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane |
|
C79.- | Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen |
|
D03.8 | Melanoma in situ an sonstigen Lokalisationen | |
D05.0 | Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse | LCIS |
D05.1 | Carcinoma in situ der Milchgänge | |
D05.7 | Sonstige Carcinoma in situ der Brustdrüse | |
D05.9 | Carcinoma in situ der Brustdrüse, nicht näher bezeichnet | |
D06.0 | Carcinoma in situ: Endocervix | z. B. HSIL (CIN 2, CIN 3), AIS |
D06.1 | Carcinoma in situ: | z. B. HSIL (CIN 2, CIN 3), AIS |
D06.7 | Carcinoma in situ: | z. B. HSIL (CIN 2, CIN 3), AIS |
D06.9 | Carcinoma in situ: | z. B. HSIL (CIN 2, CIN 3), AIS |
D07.0 | Carcinoma in situ: | EIN |
D07.1 | Carcinoma in situ: | VIN 2, VIN 3, Morbus Bowen |
D07.2 | Carcinoma in situ: | VAIN 2, VAIN 3 |
D07.3 | Carcinoma in situ: Sonstige und nicht näher bezeichnete weibliche Genitalorgane | |
D39.1 | Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Ovar | z. B. Borderline-Tumoren |
Dokumentationshinweise
Dokumentation von Brusttumoren
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von Brusttumoren.
Dokumentation von gynäkologischen Tumoren
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von gynäkologischen Krebserkrankungen.
Wie melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.