Meldung von gynäkologischen Krebserkrankungen und Tumoren der Brust
Gynäkologie: Hier finden gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte wichtige Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
- Weitere Inhalte
Weitere Inhalte:
- Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
- Meldepflichtige Krebserkrankungen der Brust und der weiblichen Geschlechtsorgane
- Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
- Was melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
- Welche Daten melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
- Wie melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
- Auswertungen
- Nützliche Tipps
- 5 Schritte zur ersten Meldung
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
Als gynäkologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von gynäkologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen mit einem gynäkologischen Tumor oder Patientinnen bzw. Patienten mit Brustkrebs behandeln – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.
Ihre Behandlungsdaten sind für valide Krebsauswertungen enorm wichtig
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von gynäkologischen Tumorerkrankungen, einschließlich Tumoren der Brust.
Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.
Alle Behandlungen werden erfasst – nicht nur die Diagnose
Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.
Sie sind mit Ihrer Meldung nicht auf einer Einbahnstraße
Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Sie bekommen Daten und Auswertungen zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle gynäkologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.
Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.
Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen
Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient
- den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine verbesserte Krebsbehandlung mithilfe der Erkenntnisse aus der bundesweiten Krebsregistrierung.
- Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten erlauben den statistisch validen Vergleich verschiedener therapeutischer Methoden und Rückschlüsse auf den Erfolg einer Therapie.
- der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.
In diesem Blitzratgeber haben wir alles Wichtige
für gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte zusammengefasst!
Meldepflichtige Krebserkrankungen
der Brust und der weiblichen Geschlechtsorgane
Bösartige Neubildungen
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C48 | Bösartige Neubildung des Peritoneums | |
C50.- | Bösartige Neubildung der Brustdrüse | |
C51.- | Bösartige Neubildung der Vulva | |
C52 | Bösartige Neubildung der Vagina | Primäre Tumoren der Vagina sind sehr selten! |
C53.- | Bösartige Neubildung der Cervix uteri | |
C54.- | Bösartige Neubildung des Corpus uteri | |
C55 | Bösartige Neubildung des Uterus | Nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte bekannt sein, ob es sich um eine Cervix- oder Corpus-Erkrankung handelt. |
C56 | Bösartige Neubildung des Ovar | |
C57 | Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der weiblichen Geschlechtsorgane | |
C58 | Bösartige Neubildung der Plazenta | |
C77.- | Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten |
|
C78.- | Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane |
|
C79.- | Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen |
|
In-situ-Neubildungen, gutartige Neubildungen,
Neubildungen unsicheren/unbekannten Verhaltens
ICD-10 GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
D05.0 | Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse | |
D05.1 | Carcinoma in situ: Milchgänge | |
D05.7 | Sonstige Carcinoma in situ der Brustdrüse | |
D05.9 | Carcinoma in situ der Brustdrüse, nicht näher bezeichnet | |
D06.0 | Carcinoma in situ: Endocervix | |
D06.1 | Carcinoma in situ: | |
D06.7 | Carcinoma in situ: | |
D06.9 | Carcinoma in situ: | |
D07.0 | Carcinoma in situ: | |
D07.1 | Carcinoma in situ: | |
D39.1 | Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens: | z. B. Borderline-Tumore |
Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
1. Eine Patientin, bei der vor zehn Monaten (12 SSW) ein Carcinoma in situ an der Cervix uteri mit “Pap III D2“ (CIN 2) diagnostiziert wurde, kommt zum Kontrollabstrich. Dabei wird eine Zytologie der Klassifikation “Pap III D1“ festgestellt.
Diese Information ist über den Meldeanlass Verlauf an das Krebsregister zu melden. Im Feld "Tumorstatus Primärtumor“ wird „kein Primärtumor nachweisbar“ angegeben. Tumorerkrankungen beginnend ab Pap III D2 sind meldepflichtig, d. h. dann über den Meldeanlass Diagnose zu melden.
2. Bei einer Patientin wurde im Jahr 2009 ein Mammakarzinom links diagnostiziert und vollständig reseziert. Im Jahr 2018 wurden bei derselben Patientin Knochenmetastasen festgestellt. Diese Metastasen werden zeitgleich mit einer Radiotherapie und einer Chemotherapie behandelt.
Es ist von der durchführenden Abteilung jeweils eine separate Therapie zu melden:
- Die Radiotherapie wird über den Meldeanlass Strahlentherapie gemeldet.
- Die Chemotherapie wird über den Meldeanlass Systemische Therapie mitgeteilt.
3. Bei einer Routineuntersuchung einer Patientin wird ein ca. 1 cm großer Knoten ertastet. Der Arzt stellt den Verdacht auf eine maligne Erkrankung. Ist dies an das Hessische Krebsregister zu melden?
Verdachtsmeldungen sind nicht an das Krebsregister zu melden. Erst wenn sich der Verdacht durch eine Biopsie bestätigt hat, ist eine Meldung über den Meldeanlass Diagnose erforderlich.
4. Bei einer Patientin wurde im Jahr 2010 ein Mammakarzinom links diagnostiziert und vollständig reseziert. Im Jahr 2018 wurde bei derselben Patientin ein DCIS an der linken Mamma festgestellt.
In diesem Fall handelt es sich um ein Rezidiv, da das DCIS auf der gleichen Seite aufgetreten ist wie der Primärtumor im Jahr 2010.
Auch sind die Histologien der Tumoren der gleichen Morphologiegruppe zuzuordnen, unabhängig davon, ob es sich um ein invasives Karzinom oder ein Karzinom in situ handelt. Diese Information ist über den Meldeanlass Verlauf zu melden.
Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:
Was melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
Meldeanlass | Ambulante Versorgung | Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit | Stationäre Versorgung |
---|---|---|---|
Diagnose | |||
Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund | |||
Operation |
|
| |
Strahlentherapie | |||
Systemische Therapie |
|
| |
Verlauf | |||
Abschluss |
Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!
- Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
- Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.
Welche Daten melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
Jeder Meldeanlass fragt andere Behandlungsinformationen ab.
Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen:
Besondere Hinweise
1. Histologien an der Cervix uteri
Wenn an der Cervix uteri die Histologie Plattenepithelkarzinom bzw. Plattenepithelkarzinom (in situ) und die Histologie Adenokarzinom bzw. Adenokarzinom (in situ) befundet werden, ist jeweils eine separate Tumorerkrankung zu melden.
2. Codierung von Karzinomen am Corpus uteri
Jedes Karzinom am Corpus uteri ist mit C54.1 (Endometrium) zu codieren.
3. Peritoneal-Befall bei Ovarial-Tumoren
Bei einer bösartigen Neubildung des Ovars wird der Peritoneal-Befall im T-Wert abgebildet, er ist nicht als Fernmetastase zu melden.
4. Grading von „In-situ-Histologien“
Bis auf das duktale Carcinoma in situ (DCIS) haben „In-situ-Histologien“ kein Grading.
5. Tumorerkrankungen der Vagina
Primäre Karzinome der Vagina sind sehr selten, häufig wachsen sie aus Nachbarorganen wie z. B. Zervix, Vulva, Rektum oder Harnblase ein. In solchen Fällen ist der Vaginalbefall nicht als eigenständige Diagnose zu melden, sondern das Organ des Tumorursprungs.
6. Dokumentation von C55.9 (Uterus o.n.A.)
Die Angabe C55.9 (Uterus o.n.A.) ist nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte bekannt sein, ob es sich um eine Zervix- oder Corpus-Erkrankung handelt.
7. Hinweise zum Mammographie-Screening
- Bitte geben Sie bei „Erstdiagnosedatum“ das Datum des ersten Termins an.
- Werden Ultraschalluntersuchungen der Sentinel-Lymphknoten durchgeführt, bitte mindestens die Ausprägung „cN“ angeben.
- Sofern es von Ihren Prozessen her möglich ist, bitten wir Sie nicht dieselben Informationen mehrmals zu senden. Bitte sehen Sie von Doppelmeldungen ab!
Wie melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?
Ist die Einrichtung der ADT/GEKID-Schnittstelle im Dokumentationssystem möglich?
Die Einrichtung einer ADT/GEKID-Schnittstelle ist mit Kosten verbunden.
Am besten fragen Sie Ihren Softwarehersteller!
Lesen Sie auch: Wie Sie mit der ADT/GEKID-Schnittstelle schneller und einfacher melden.
2 Wege, Meldungen an das Krebsregister zu schicken:
- Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
Meldeportal-UploadClient (MUC) - Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
Meldeportal (Web)
- Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
Meldeportal (Web)
1. Meldeportal (Web) des Hessischen Krebsregisters
Die kostenlose Plattform dient zur Online-Erfassung von Meldungen an das Hessische Krebsregister und richtet sich an alle hessischen Einrichtungen, deren Dokumentationssystem keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt. Detaillierte Informationen stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung:
2. Meldeportal-UploadClient (MUC) des Hessischen Krebsregisters
Der Meldeportal-UploadClient (MUC) richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die eine ADT/GEKID-Schnittstelle in ihrem Dokumentationssystem eingerichtet haben. Über diese Schnittstelle wird das Meldungspaket (xml-Datei) generiert. Das Paket wird anschließend über den Meldeportal-UploadClient (MUC) an das Hessische Krebsregister gesendet. Weitere Informationen stehen auf folgender Seite bereit:
Sie erhalten für Ihre Meldungen:
- Eine Meldevergütung.
- Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
- Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
durch andere Ärztinnen und Ärzte. - Unterstützung in der Tumordokumentation.
Auswertungen
Qualitätskonferenzen zum Brustkrebs im Jahr 2022
Anhand der Krebsregisterdaten ist ein Messen von Kennzahlen der onkologischen Versorgung möglich. Die Evaluation findet im direkten Austausch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Rahmen von Qualitätskonferenzen statt. Die Auswertungen und Rückmeldeberichte werden umso aussagekräftiger, je mehr Behandlungsinformationen zu Brustkrebs dem Krebsregister vorliegen.
Bitte melden Sie fortlaufend und umfassend!
Nützliche Tipps
- Dokumentationsübung zum Mammakarzinom - hier klicken
- Webseminare zur Tumordokumentation - hier klicken
Besuchen Sie unsere kostenlosen Webseminare zum Meldeportal und Tumordokumentation!
5 Schritte zur ersten Meldung

Wie Sie Melderin bzw. Melder werden: 5 Schritte zur ersten Meldung
Hessische Ärztinnen und Ärzte sind aufgefordert, an das Krebsregister zu melden, wenn sie Patientinnen und Patienten onkologisch behandeln. Doch das Hessische Krebsregister ist mancherorts noch unbekannt. Fragen wie „Bin ich meldepflichtig?“ oder „Was melde ich?“ sind dabei keine Seltenheit. Deshalb unterstützen wir Sie von Beginn an: Hier fünf Schritte, wie Sie zur Melderin bzw. zum Melder werden.