Meldung von gynäkologischen Krebserkrankungen und Tumoren der Brust

In dem Blitzratgeber Gynäkologie finden gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

Als gynäkologisch tätige Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von gynäkologischen Erkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen mit einem gynäkologischen Tumor oder Patientinnen bzw. Patienten mit Brustkrebs behandeln – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.

Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von gynäkologischen Tumorerkrankungen, einschließlich Tumoren der Brust.

Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.

Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose

Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.

Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße

Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle gynäkologisch tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen

Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient

  • den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine verbesserte Krebsbehandlung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
  • Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
  • der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.

Meldepflichtige Krebserkrankungen
der Brust und der weiblichen Geschlechtsorgane

Bösartige Neubildungen

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

C48

Bösartige Neubildung des Peritoneums

C50.-

Bösartige Neubildung der Brustdrüse

C51.-

Bösartige Neubildung der Vulva

C52

Bösartige Neubildung der Vagina

Primäre Tumoren der Vagina sind sehr selten!

C53.-

Bösartige Neubildung der Cervix uteri

C54.-

Bösartige Neubildung des Corpus uteri

C55

Bösartige Neubildung des Uterus

Nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte bekannt sein, ob es sich um eine Cervix- oder Corpus-Erkrankung handelt.

C56

Bösartige Neubildung des Ovar

C57

Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der weiblichen Geschlechtsorgane

C58

Bösartige Neubildung der Plazenta

C77.-

Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C78.-

Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

C79.-

Sekundäre bösartige Neubildung an sonstigen und nicht näher bezeichneten Lokalisationen


Nicht als Diagnose, sondern als Fernmetastase zu melden!

In-situ-Neubildungen und
Neubildungen unsicheren/unbekannten Verhaltens

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

D05.0

Lobuläres Carcinoma in situ der Brustdrüse

LCIS

D05.1

Carcinoma in situ: Milchgänge

DCIS

D05.7

Sonstige Carcinoma in situ der Brustdrüse

D05.9

Carcinoma in situ der Brustdrüse, nicht näher bezeichnet

D06.0

Carcinoma in situ: Endocervix

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D06.1

Carcinoma in situ:
Ektocervix

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D06.7

Carcinoma in situ:
Sonstige Teile der Cervix uteri

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D06.9

Carcinoma in situ:
Cervix uteri, nicht näher bezeichnet

CIN 2, CIN 3, Adenocarcinoma in situ (AIS)

D07.0

Carcinoma in situ:
Endometrium

EIN

D07.1

Carcinoma in situ:
Vulva

VIN 2, VIN 3, Morbus Bowen

D07.2

Carcinoma in situ:
Vagina

VAIN 2, VAIN 3

D07.3

Sonstige und nicht näher bezeichnete weibliche Genitalorgane

D39.1

Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens:
Ovar

z. B. Borderline-Tumoren

Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:

Was melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?

Meldeanlass

Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit

Stationäre Versorgung

Diagnose

Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund
(Pathologie)

Operation


z. B. Therapeutische Kürettage


z. B. Mastektomie,
Uterusexstirpation

Strahlentherapie
(Beginn und Ende)

Systemische Therapie
(Beginn und Ende)


Hormontherapien,
z. B. Tamoxifen


Antikörper-Therapie
z. B. Trastuzumab;
neoadjuvante und adjuvante Chemotherapien
z. B. Cyclophosphamid, Doxorubicin

Verlauf
(Nachsorge, Rezidiv, Progress, etc.)

Abschluss
(Sterbefall)

Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!

  • Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
  • Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.

Welche Daten melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?

  1. Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
  2. Detailliertere Dokumentationshinweise für gynäkologische Tumoren finden Sie hier:
    Dokumentation von gynäkologischen Tumoren
  3. Dokumentationshinweise für Brusttumoren erhalten Sie hier:
    Dokumentation von Brusttumoren

Wie melden gynäkologisch tätige Einrichtungen?

Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich? Weitere Informationen finden Sie unter "Melden mit oBDS-Schnittstelle".

  • Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
    WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
  • Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
  • Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme

Sie erhalten für Ihre Meldungen:

  1. Eine Meldevergütung.
  2. Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
  3. Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
    durch andere Ärztinnen und Ärzte.
  4. Unterstützung in der Tumordokumentation.

5 Schritte zur ersten Meldung

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zum Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren