Dokumentation von gynäkologischen Krebserkrankungen
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von gynäkologischen Krebserkrankungen.
Blitzratgeber zum Meldeablauf
für das Fachgebiet Gynäkologie

Blitzratgeber Gynäkologie
Hier finden gynäkologisch tätige Ärztinnen und Ärzte allgemeine Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
Dokumentation von Brusttumoren
Allgemeine Dokumentationshinweise
1. Grading von „In-situ-Histologien“
Bis auf das duktale Carcinoma in situ (DCIS) haben „In-situ-Histologien“ kein Grading.
Organspezifische Hinweise
1. Morphologien an der Cervix uteri
Wenn an der Cervix uteri die Histologie Plattenepithelkarzinom bzw. Plattenepithelkarzinom (in situ) und die Histologie Adenokarzinom bzw. Adenokarzinom (in situ) befundet werden, ist jeweils eine separate Tumorerkrankung zu melden.
2. Codierung von Karzinomen am Corpus uteri
Jedes Karzinom am Corpus uteri ist mit C54.1 (Endometrium) zu codieren.
3. Peritoneal-Befall bei Ovarial-Tumoren
Bei einer bösartigen Neubildung des Ovars wird der Peritoneal-Befall im T-Wert abgebildet, er ist nicht als Fernmetastase zu melden.
4. Tumorerkrankungen der Vagina
Primäre Karzinome der Vagina sind sehr selten, häufig wachsen sie aus Nachbarorganen wie z. B. Zervix, Vulva, Rektum oder Harnblase ein. In solchen Fällen ist der Vaginalbefall nicht als eigenständige Diagnose zu melden, sondern das Organ des Tumorursprungs.
5. Dokumentation von C55.9 (Uterus o.n.A.)
Die Angabe C55.9 (Uterus o.n.A.) ist nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte bekannt sein, ob es sich um eine Zervix- oder Corpus-Erkrankung handelt.