Dokumentation von gynäkologischen Krebserkrankungen
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von gynäkologischen Krebserkrankungen.
Gynäkologische Tumoren
Allgemeine Dokumentationshinweise
Bis auf das duktale Carcinoma in situ (DCIS) haben „In-Situ-Histologien“ kein Grading.
Organspezifische Hinweise
Wenn an der Cervix uteri die Histologie "Plattenepithelkarzinom" bzw. "Plattenepithelkarzinom in situ" und die Histologie "Adenokarzinom" bzw. "Adenokarzinom in situ" befundet werden, ist jeweils eine separate Tumorerkrankung zu melden.
Jedes Karzinom am Corpus uteri ist mit "C54.1" (Endometrium) zu codieren.
Bei einer bösartigen Neubildung des Ovars wird der Peritonealbefall im "T-Wert" und nicht als Fernmetastase abgebildet.
Primäre Karzinome der Vagina sind sehr selten, häufig wachsen sie aus Nachbarorganen wie z. B. Cervix, Vulva, Rektum oder Harnblase ein. In solchen Fällen ist der Vaginalbefall nicht als eigenständige Diagnose zu melden, sondern das Organ des Tumorursprungs.
Die Angabe "C55.9" (Uterus o. n. A.) ist nur bei Biopsien zulässig. Nach der Operation sollte eine genauere Lokalisation wie Cervix uteri (C53.-) oder Corpus uteri (C54.-) bekannt sein.
Nach der aktuellen WHO Classification wird nur noch zwischen hochgradiger (HSIL) und niedriggradiger (LSIL) squamöser intraepithelialer Läsion der Cervix uteri unterschieden. Zu HSIL zählen CIN 2 und CIN 3. Meldepflichtig sind invasive Karzinome, In-situ-Karzinome und hochgradige squamöse intraepitheliale Läsionen (HSIL).




