Informationen auf dem Einsendeschein für Pathologien
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Daten die Pathologie von Ihnen als einsendende Einrichtung für die Meldung an das Krebsregister braucht.
Informationen auf dem Einsendeschein
Pathologisch tätige Einrichtungen haben keinen direkten Kontakt zur Patientin bzw. zum Patienten. Deshalb sind sie auf vollständige und fehlerfreie Informationen zu den Versicherungsdaten auf den Einsendescheinen von den Kliniken und Praxen angewiesen. Diese Informationen werden von den Pathologien für die Meldungen an das Krebsregister genutzt. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben zu der Patientin bzw. zu dem Patienten auf dem Einsendeschein fehlerfrei und vollständig sind.
Daten auf dem Einsendeschein
- Nachname
- Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Adresse (Straße, Postleitzahl, Ort, Hausnummer)
- Krankenversichertennummer
- Krankenkassennummer (Institutionskennzeichen)
- Name der Krankenkasse
Nachfrage bei fehlenden Informationen
Sind die oben gelisteten Felder in den Meldungen nicht angegeben, wird das Krebsregister die Informationen nachträglich bei der Pathologie anfragen – und die Pathologie wird daraufhin für weitere Informationen die einsendende Einrichtung kontaktieren.
Jede fehlende oder falsche Angabe in einer Meldung verzögert deren Vergütung und erhöht letztlich den Aufwand auf allen Seiten. Unterstützen Sie uns dabei, Nachfragen zu minimieren und die Meldungsbearbeitung zu beschleunigen!