Meldung von Tumorerkrankungen des Auges

In diesem Blitzratgeber finden Ärztinnen und Ärzte der Augenheilkunde Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.

Zusammenarbeit mit dem Krebsregister

Als augenärztliche Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Augenerkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Augentumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung und/oder führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch.

Ihre Behandlungsdaten sind für valide
Krebsauswertungen enorm wichtig

Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von Augentumoren.

Alle hessischen Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 5 des Hessischen Krebsregistergesetzes dazu verpflichtet, Informationen zu Krebserkrankungen an das Hessische Krebsregister zu melden.

Alle Behandlungen werden erfasst
– nicht nur die Diagnose

Das Hessische Krebsregister erfasst nicht nur die Diagnose einer Tumorerkrankung, sondern auch alle Behandlungen (z. B. Operationen, systemische Therapien oder Verlaufsuntersuchungen), die Sie während des Krankheitsverlaufs durchführen.

Sie sind mit Ihrer Meldung nicht
auf einer Einbahnstraße

Mit Ihrer Meldung befinden Sie sich keineswegs auf einer Einbahnstraße, denn Auswertungen werden generiert und Sie bekommen Daten zurück. Die Schwierigkeit liegt darin, dass unsere Rückmeldungen und Auswertungen erst aussagekräftig werden, wenn alle augenärztlich tätigen Einrichtungen in Hessen ihrer Meldepflicht nachkommen und kontinuierlich an das Krebsregister melden.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen oder Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Krebs betrifft alle, die Meldepflicht dient allen

Ihre Meldepflicht an das Krebsregister dient

  • den an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten durch eine Verbesserung der onkologischen Versorgung mithilfe der Erkenntnisse aus der Krebsregistrierung.
  • Ihnen und anderen Ärztinnen und Ärzten bei der Behandlung Ihrer Patientinnen bzw. Patienten in Form von Datenrückmeldungen und Auswertungen. Vollständig erhobene Daten ermöglichen einen Rückschluss auf die Behandlungsqualität und dienen der Qualitätssicherung.
  • der Bevölkerung durch die Implementierung von Krebsfrüherkennungsprogrammen.

Meldepflichtige Tumorerkrankungen des Auges

ICD-10-GM

Bezeichnung

Anmerkungen

C69.-

Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde

D09.2

Carcinoma in situ: Auge

Alle meldepflichtigen Krebserkrankungen können Sie hier einsehen:

Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag

Beispiele für weitere Behandlungsinformationen:

Was melden augenärztlich tätige Einrichtungen?

Meldeanlass

Ambulante Versorgung

Ambulante Versorgung, mit Belegarzttätigkeit

Stationäre Versorgung

Diagnose

Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund
(Pathologie)

Operation


z. B.
Lasertherapie

Strahlentherapie
(Beginn und Ende)

Systemische Therapie
(Beginn und Ende)


z. B.
Tebentafusp


z. B.
Tebentafusp


z. B.
Tebentafusp

Verlauf
(Nachsorge, Rezidiv, Progress, etc.)

Abschluss
(Sterbefall)

Wichtiger Hinweis: Keine Fremdleistungen melden!

  • Es sind nur diejenigen Leistungen zu melden, die Sie selbst durchgeführt haben.
  • Es können jedoch Fremdleistungen ohne Vergütungsanspruch gemeldet werden, wenn sie als solche ("ex domo") gekennzeichnet sind.

Welche Daten melden augenärztlich tätige Einrichtungen?

  1. Jeder Meldeanlass (Diagnose, Operation, Strahlentherapie, Systemische Therapie, Verlauf, Abschluss) fragt andere Behandlungsinformationen ab. Es gelten folgende Voraussetzungen: Meldungen aus der Klinik/Praxis
  2. Detailliertere Dokumentationshinweise für Augentumoren finden Sie hier:
    Dokumentation von Augentumoren

Wie melden augenärztlich tätige Einrichtungen?

Ist die Einrichtung einer oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) in Ihrem Dokumentationssystem möglich? Weitere Informationen finden Sie unter "Melden mit oBDS-Schnittstelle".

  • Ja, die Einrichtung ist möglich und ich möchte sie nutzen:
    WebUpload (WUP) von Meldungspaketen
  • Ja, aber die Schnittstelle ist mir zu teuer. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme
  • Nein, die Einrichtung ist (noch) nicht möglich. Welche Alternativen habe ich?
    Online-Erfassung im Meldeportal oder andere Systeme

Sie erhalten für Ihre Meldungen:

  1. Eine Meldevergütung.
  2. Informationen zum aktuellen Vitalstatus Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten.
  3. Informationen zur Behandlung und Verlaufsbeurteilung
    durch andere Ärztinnen und Ärzte.
  4. Unterstützung in der Tumordokumentation.

5 Schritte zur ersten Meldung

Veranstaltungen

Wir bieten regelmäßig Webseminare zum Meldeportal und zur Tumordokumentation an.

Fragen zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister

Irmgard Gebl<br>

Irmgard Gebl
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren

Bettina Friedrich<br>

Bettina Friedrich
Meldeberatung
Telefon: 069 5660876-11
Per E-Mail kontaktieren