Melderatgeber für die Augenheilkunde
In diesem Melderatgeber finden Ärztinnen und Ärzte der Augenheilkunde Informationen rund um das Meldeverfahren beim Hessischen Krebsregister.
Zusammenarbeit mit dem Krebsregister
In Ihrer augenärztlichen Einrichtung befassen Sie sich mit der Diagnose und Therapie von Augenerkrankungen. Dabei kommt es vor, dass Sie Patientinnen und Patienten behandeln, die an einem Augentumor leiden – unabhängig davon, ob Sie in der ambulanten oder stationären Versorgung tätig sind. Beispielsweise diagnostizieren und therapieren Sie die Tumorerkrankung, führen regelmäßige Verlaufskontrollen durch und erfahren von Todesfällen.
Die Informationen, die durch Ihre Behandlungen entstehen, sind für das Krebsregister sehr wertvoll. Denn die Aufgabe des Krebsregisters ist es, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten – darunter fällt auch das Krebsgeschehen von Augentumoren.
Beispiele aus dem Klinik- und Praxisalltag
Meldepflichtige Augentumoren
ICD-10-GM | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
C69.- | Bösartige Neubildung des Auges und der Augenanhangsgebilde | |
D09.2 | Carcinoma in situ: Auge |
Dokumentationshinweise
Dokumentation von Augentumoren
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von Augentumoren.
Wie melden augenärztlich tätige Einrichtungen?
In dem unten stehenden Präsentationsvideo stellen wir die Übermittlungswege der Meldungen vor, insbesondere die Online-Erfassung im Meldeportal und den WebUpload im Meldeportal.