Warum melden, wenn doch schon die
Pathologie gemeldet hat

Nicht nur die Pathologien sind meldepflichtig, sondern auch alle an der Krebsdiagnose, -behandlung und -nachsorge beteiligten Einrichtungen – also auch die Einsenderinnen und Einsender. In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

Die Meldung des einen entbindet den anderen
nicht von seiner Meldepflicht

Ärztinnen und Ärzte für Pathologie melden an das Krebsregister, wenn sie eine meldepflichtige Krebserkrankung diagnostiziert haben. Im Pathologiebericht informieren sie die einsendende behandelnde Einrichtung, dass sie gemeldet haben. Hier kommt es gelegentlich zu Missverständnissen: Nicht nur die Pathologien sind meldepflichtig, sondern auch alle an der Krebsdiagnose, -behandlung und -nachsorge beteiligten Einrichtungen – also auch die Einsenderinnen und Einsender.

Alle hessischen Ärztinnen und Ärzten, die an der Krebsbehandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mitwirken, sind nach § 4 Hessisches Krebsregistergesetz (KRG HE) aufgefordert, Behandlungsinformationen an das Hessische Krebsregister zu übermitteln.

Informationen zur Krebsbehandlung aus allen Blickwinkeln

Das Hessische Krebsregister hat die Aufgabe, das Krebsgeschehen in ganz Hessen flächendeckend abzubilden und auszuwerten. Deswegen sind für die Krebsregistrierung neben Meldungen zur Diagnose, auch weitere umfassende Informationen zur Therapie und Nachsorge notwendig – der gesamte Behandlungsverlauf wird im Krebsregister erfasst.

Je mehr Informationen zu einer Krebserkrankung, der angewandten Therapie und deren Ergebnis vorliegen, desto höher sind die Chancen, Therapieerfolge sichtbar zu machen sowie Lücken in der onkologischen Versorgung aufzudecken und zu beheben.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten

Die Krebsbehandlung einer Patientin bzw. eines Patienten erfordert in der Regel eine ärztliche fach- und sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Jede hessische Ärztin bzw. jeder hessische Arzt ist gesetzlich dazu aufgefordert, Informationen zur Krebsbehandlung seiner Patientin bzw. seines Patienten an das Hessische Krebsregister zu übermitteln.

Das bedeutet, dass dem Hessischen Krebsregister zu einer Patientin bzw. einem Patienten mehrere Meldungen zu einem Meldeanlass von mehreren Ärztinnen und Ärzten vorliegen können.

Best-Of-Bildung im Hessischen Krebsregister
Bildung des Best-Of-Datensatzes

Weitere Informationen finden Sie hier:

Meldeanlässe sind:

Meldeanlass laut KRG HE:

zu melden als:

Diagnose einer Tumorerkrankung

Diagnose

Histologische, zytologische und autoptische Sicherung der Diagnose

Histologie

Beginn sowie der Abschluss einer therapeutischen Maßnahme

Operation
Strahlentherapie (Beginn und Ende)
Systemische Therapie (Beginn und Ende)

Änderungen im Krankheitsverlauf, insbesondere durch das Auftreten von Rezidiven, Metastasen und Zweittumoren

Verlauf

Ergebnis der Nachsorge

Verlauf

Tod der Patientin oder des Patienten

Abschluss

Wer meldet was?

Stationär oder ambulant klinisch tätige Ärzte

Ärzte aus den Bereichen der rehabilitativen, palliativen oder psychiatrischen Versorgung

Pathologisch, zytologisch tätige Ärzte

Niedergelassene allgemeinmedizinisch, hausärztlich tätige Ärzte

Diagnose

Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund

Operation

Strahlentherapie (Beginn und Ende)

Systemische Therapie (Beginn und Ende)

Verlauf

Abschluss

  • Allgemeinmedizinisch bzw. hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können Diagnosen, tumortherapeutische Operationen und systemische Therapien (Beginn und Ende) melden, wenn sie diese selbst durchgeführt haben.
  • Der Meldeanlass „Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund“ ist nur von pathologisch/zytologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten zu melden.

Unterschiedliche Behandlungsinformationen
je nach Meldeanlass

Über die definierten Meldeanlässe wird der Rahmen, der mögliche Verlauf einer Krebserkrankung, definiert. Jeder Meldeanlass fragt andere Behandlungsinformationen ab.

Für jeden Meldeanlass haben wir Mindestanforderungen definiert:

5 Schritte zur ersten Meldung

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo. - Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr