Warum melden, wenn doch schon die
Pathologie gemeldet hat

"Warum melden, wenn doch schon die Pathologie gemeldet hat?" ist eine Frage, die das Krebsregister schon öfter gehört hat. Es gilt: Nicht nur die Pathologien sind meldepflichtig, sondern auch alle an der Krebsdiagnose, -behandlung und -nachsorge beteiligten Einrichtungen – also auch die Einsenderinnen und Einsender.

Die Meldung des einen entbindet den anderen
nicht von seiner Meldepflicht

Ärztinnen und Ärzte für Pathologie melden an das Krebsregister, wenn sie eine meldepflichtige Krebserkrankung diagnostiziert haben. Im Pathologiebericht informieren sie die einsendende behandelnde Einrichtung, dass sie gemeldet haben. Hier kommt es gelegentlich zu Missverständnissen: Nicht nur die Pathologien sind meldepflichtig, sondern auch alle an der Krebsdiagnose, -behandlung und -nachsorge beteiligten Einrichtungen – also auch die Einsenderinnen und Einsender.

Alle hessischen Ärztinnen und Ärzten, die an der Krebsbehandlung einer Patientin bzw. eines Patienten mitwirken, sind nach § 4 Hessisches Krebsregistergesetz (KRG HE) verpflichtet, Behandlungsinformationen an das Krebsregister zu übermitteln.

Best-Of-Bildung im Hessischen Krebsregister
Bildung des Best-Of-Datensatzes

Wer meldet was?

Stationär oder ambulant klinisch tätige Ärzte

Ärzte aus den Bereichen der rehabilitativen, palliativen oder psychiatrischen Versorgung

Pathologisch, zytologisch tätige Ärzte

Niedergelassene allgemeinmedizinisch, hausärztlich tätige Ärzte

Diagnose

Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund

Operation

Strahlentherapie (Beginn und Ende)

Systemische Therapie (Beginn und Ende)

Verlauf

Abschluss

  • Allgemeinmedizinisch bzw. hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können Diagnosen, tumortherapeutische Operationen und systemische Therapien (Beginn und Ende) melden, wenn sie diese selbst durchgeführt haben.
  • Der Meldeanlass „Histologischer, zytologischer und autoptischer Befund“ ist nur von pathologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten zu melden.

Weitere Informationen

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr