Best-Of-Workshop der Plattform § 65c in der Landesärztekammer Hessen
Vom 10. bis 12. September 2019 fand im neuen Verwaltungssitz der Landesärztekammer Hessen in Frankfurt am Main ein Workshop zur Bildung des klinischen Best-Of statt.
Schaffung einheitlicher Standards
Organisatorisch geleitet durch das Hessische Krebsregister, fanden sich Vertreterinnen und Vertreter der klinisch-epidemiologischen Krebsregister von Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes in der Hanauer Landstraße ein.
Ziel der AG Best-Of ist es, bundesweit einheitliche Standards in der Erfassung von Krebsregisterdaten zu schaffen. Das klinische Best-of soll regeln, wie Informationen von verschiedenen Meldenden zum gleichen Ereignis zusammengefasst werden. Bei dem dreitägigen Workshop stand diesmal die Best-Of-Bildung von Meldungen zu Strahlentherapie und systemischer Therapie im Mittelpunkt.
Die AG Best-Of ist eine Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der § 65c Plattform, welche durch die klinischen Krebsregister aller Bundesländer in Deutschland gegründet wurde, um die praktische Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes zu unterstützen. Der Name der Plattform resultiert aus § 65c des Sozialgesetzbuches V. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Aufgaben, Strukturen und Finanzierung der klinischen Krebsregister in Deutschland.
Impressionen des Workshops


Hintergrund
Krebsregister erhalten Meldungen zu Krebsfällen aus verschiedenen Quellen. Diese Meldungen beziehen sich auf verschiedene Ereignisse (Diagnose, Therapie, Verlauf) im Krankheitsgeschehen. Erhält das Krebsregister dasselbe Ereignis von unterschiedlichen Meldenden, müssen diese Meldungen zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung wird Best-Of genannt und bildet die Grundlage für länderspezifische Auswertungen und Fragestellungen. Weitere Informationen: