GKV-Spitzenverband:
Krebsregister erreicht 40 Förderkriterien

Das Hessische Krebsregister kontrolliert und verarbeitet nicht nur eingehende Meldungen seitens der hessischen Ärzteschaft – es steht auch selbst auf dem Prüfstand. Im Rahmen des jährlichen Gutachtens zum Stand der Krebsregistrierung in Deutschland kann das Hessische Krebsregister 40 der geforderten 43 Förderkriterien erfüllen. Dies bestätigte uns die hessische Landesvertretung der gesetzlichen Krankenkassen am 2. April 2019.

40 Förderkriterien erfüllt

Im Rahmen des Berichts zur Erfüllung der Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister wurden dem Hessischen Krebsregister deutliche Fortschritte bestätigt: Unser Krebsregister erfüllt zum aktuellen Berichtsjahr 2018 zehn weitere Förderkriterien, sodass nur noch drei Förderkriterien zu erreichen sind. Zwar waren bei diesen Förderkriterien im vergangenen Jahr beachtliche Verbesserungen zu verzeichnen, jedoch hat es noch nicht komplett zu deren Erfüllung gereicht. Martin Rapp, Organisatorischer Leiter der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, resümiert: "Wir konnten einen positiven Trend bei allen der 40 erreichten Förderkriterien feststellen. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem Ausbau von Personal und Öffentlichkeitsarbeit sowie mit der stärkeren Automatisierung von Arbeitsprozessen einen entscheidenden Schritt zur Erfüllung aller 43 Förderkriterien machen werden."

Auch die hessische Landesvertretung der gesetzlichen Krankenkassen blickt optimistisch in das nächste Berichtsjahr und lobt die gute Weiterentwicklung des Hessischen Krebsregisters.

Hintergrund

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern den Betrieb klinischer Krebsregister, indem sie eine Pauschale für jede registrierte Neuerkrankung an die Krebsregister zahlen. Die Förderung ist an die Erfüllung von 43 Förderkriterien geknüpft. Dadurch soll eine vergleichbare Qualität der klinischen Krebsregister und deren Daten sichergestellt werden, sodass eine Nutzung der Daten bundesweit möglich ist.

Seit Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in 2013 werden die klinischen Krebsregister aufgebaut. Der GKV-Spitzenverband prüft, ob alle Förderkriterien erreicht wurden und der Aufbau im Sinne des Gesetzes abgeschlossen ist. Die Erfüllung aller Förderkriterien ist Voraussetzung für die regelhafte Finanzierung der Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbands:

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