Neugründung des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege
Zum 01. Januar 2023 bekommt Hessen ein Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP):
Bisher waren die Landesauswertungsstelle und die Abrechnungsstelle des Hessischen Krebsregisters als Abteilung IV dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) untergeordnet.
Diese beiden Bereiche des Hessischen Krebsregisters werden zum 01.01.2023 mit dessen Neugründung in das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege übernommen. Die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters ist weiterhin der Landesärztekammer Hessen zugeordnet.
Für das HLfGP werden das HLPUG in Frankfurt und Dillenburg sowie die mit Vollzugsaufgaben im Gesundheitswesen befassten Bereiche der Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen inhaltlich zusammengefasst und um neue Aufgaben- und Funktionsbereiche erweitert. Das HLfGP soll in Hessen eine Schlüsselrolle in der öffentlichen Gesundheitsverwaltung und bei der Bewältigung gesundheitlicher Krisensituationen übernehmen.
Das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsverwaltung wurde am 08.12.2022 vom Landtag beschlossen.