Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung 2024

Am 1. Februar 2024 tritt die neue Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung in Kraft. Sie bestimmt die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an die Landeskrebsregister in Deutschland.

Erhöhung der Meldevergütung

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben am 9. Januar 2024 eine neue Meldevergütung vereinbart. Sie gilt für die Krebsregistrierung in ganz Deutschland. Die unten stehende Tabelle zeigt, dass die Vergütungen je nach Meldeanlass um 8 bis 80 Prozent gestiegen sind.

Beschreibung dieses interaktiven Elements

Tabelle „Erhöhung der Meldevergütung“. In den Tabellenzeilen werden die Meldeanlässe „Diagnose“, „Verlaufsdaten“, „Therapie- und Abschlussdaten“ und „Pathologische Diagnosesicherung“ aufgeführt. Für jeden dieser Anlässe gibt es eine eigene Spalte, in der die alte und neue Vergütung, die prozentuale Steigerung und der Trend als Pfeilsymbol aufgeführt sind. Datenwerte:
Diagnose: Steigerung der Vergütung um 8,3 Prozent von 18,00 auf 19,50 Euro. Der Pfeil zeigt schräg nach oben.
Verlaufsdaten: Steigerung der Vergütung um 12,5 Prozent von 8,00 auf 9,00 Euro. Der Pfeil zeigt schräg nach oben.
Therapie- und Abschlussdaten: Steigerung der Vergütung um 80 Prozent von 5,00 auf 9,00 Euro. Der Pfeil zeigt steil nach oben.
Pathologische Diagnosesicherung: Steigerung der Vergütung um 12,5 Prozent von 4,00 auf 4,50 Euro. Der Pfeil zeigt schräg nach oben.
Die Daten basieren auf den Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarungen vom 15. Dezember 2014 und 9. Januar 2024.

Vergütung orientiert sich am Leistungsdatum

Die neue Meldevergütung gilt für Behandlungen, die ab dem 1. Februar 2024 durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Meldungen zu Leistungen, die vor diesem Datum stattfanden, weiterhin nach der alten Vergütung abgerechnet werden. Eine Erklärung zum Leistungsdatum befindet sich in unserem Glossar:

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Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung vom 9. Januar 2024

9. Januar 2024, GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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