Vorhaben Regionale Koordinierende:
Krebsregistrierung in Hessen

Hessenweite Umsetzung des Vorhabens „Regionale Koordinierende“ durch Landesmittel: Zur Erreichung der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung in Hessen setzen das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister auf regionale Koordinatorinnen und Koordinatoren.

Aufbau des Hessischen Krebsregisters

Für ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen im Kampf gegen Krebserkrankungen ist im Jahr 2008 der Nationale Krebsplan initiiert worden. Im Jahr 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in Kraft getreten, das den Empfehlungen des Nationalen Krebsplans nachkommt. Seitdem baut das Land Hessen ein klinisch-epidemiologisches Krebsregister auf. Arbeitsgrundlage ist das im Jahr 2014 in Kraft getretene und im Jahr 2019 novellierte Hessische Krebsregistergesetz.

Ob der Aufbau des Krebsregisters abgeschlossen ist, prüft der GKV-Spitzenverband. Die gesetzliche Krankenversicherung fördert den Betrieb der klinischen Landeskrebsregister in Form einer Pauschale für jede registrierte Neuerkrankung. Die Förderung ist an die Erfüllung von 43 Förderkriterien geknüpft. Dadurch soll eine vergleichbare Qualität der klinischen Krebsregister und deren Daten sichergestellt werden. Die Erfüllung aller Förderkriterien ist Voraussetzung für die regelhafte Finanzierung der Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen. Aktuell hat das Hessische Krebsregister 41 Förderkriterien erreicht.

Hessenweite Umsetzung
des Vorhabens „Regionale Koordinierende“

Um den gesetzlich geforderten Aufgaben gerecht zu werden und den Aufbau im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschließen, setzt das Hessische Krebsregister eine Vielzahl von Maßnahmen um. Neu ist das seit 1. Juli 2020 hessenweit implementierte Vorhaben „Regionale Koordinierende“, welches mit Mitteln des Landes und der Deutschen Krebshilfe gefördert wird.

Das Vorhaben stellt eine bedeutsame Kooperation mit den meldenden Einrichtungen vor Ort dar: In jedem koordinierenden Krankenhaus eines Versorgungsgebiets steht - für eine Laufzeit von 24 Monaten - ein/e regionale/r Koordinator/in als Multiplikator/in für das Krebsregister zur Verfügung. Die Grundlage für die Struktur, d. h. die Festlegung der koordinierenden Krankenhäuser in den Versorgungsgebieten, bildet das Hessische Onkologiekonzept.

Koordinierende Krankenhäuser
in den Versorgungsgebieten

  1. Versorgungsgebiet Kassel:
    Klinikum Kassel GmbH
  2. Versorgungsgebiet Gießen-Marburg:
    Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Gießen
  3. Versorgungsgebiet Fulda-Bad Hersfeld:
    Klinikum Fulda gAG
  4. Versorgungsgebiet Wiesbaden-Limburg:
    Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden
  5. Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach:
    Krankenhaus Nordwest GmbH
    Universitätsklinikum Frankfurt
  6. Versorgungsgebiet Darmstadt:
    Klinikum Darmstadt GmbH

Quelle: Hessisches Onkologiekonzept

Insbesondere in der Aufbauphase des Krebsregisters ist es wichtig, dass die Erkenntnisse und das Wissen von Ärztinnen und Ärzten bzw. von meldenden Einrichtungen einfließen. Die Zusammenarbeit mit den onkologisch tätigen Einrichtungen in den Regionen ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg des klinisch-epidemiologischen Krebsregisters. Denn die Akteurinnen und Akteure vor Ort wissen am besten um die Entwicklungspotenziale ihrer Region und um die medizinische Infrastruktur in ihrem Versorgungsgebiet.

In jedem koordinierenden Krankenhaus unterstützt daher eine koordinierende Person beim Aufbau der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung in Hessen.
Diese hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Mitarbeit bei der Anbindung onkologisch tätiger Ärztinnen und Ärzte
    in der stationären bzw. ambulanten Versorgung,
  • Unterstützung der Ärztinnen und Ärzten bei der
    Etablierung der Meldungsübermittlung in ihrer Einrichtung,
  • Schulungen und Anleitungen in der Tumordokumentation bzw. Vermittlung,
  • Mitarbeit an dem Serviceangebot des Hessischen Krebsregisters,
    z. B. Informationsmaterialien und Dokumentationshandbüchern.

Im Rahmen des Vorhabens werden gemeinsam Weichen für die zukünftige Krebsregistrierung in Hessen gestellt, Strukturen festgelegt und Abläufe definiert. Das Vorhaben ist ein entscheidender Baustein, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Darstellung und Analyse der onkologischen Versorgung in Hessen,
  • begleitende Versorgungsforschung,
  • Darstellung regionaler Krebshäufigkeiten,
  • Gesundheitsberichterstattung,
  • Verbesserung der Krebsbehandlung,
  • Schaffung von Akzeptanz für festgelegte Strukturen und Abläufen in der hessischen Krebsregistrierung,
  • Erfüllung des gesetzlichen Auftrags und der GKV-Förderkriterien.

Fokus auf die stationäre Versorgung

Zunächst haben die regionalen Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren die Aufgabe, die kooperierenden Krankenhäuser bei der Etablierung der Meldungsübermittlung und bei Fragen zur Tumordokumentation der Meldungen zu unterstützen.

Hessenkarte nach dem HOK - bearbeitet mit Anzahl der kooperierenden Krankenhäuser
In sechs Versorgungsgebieten gibt es sieben koordinierende Krankenhäuser, die eine Anlaufstelle für Einrichtungen der stationären Versorgung (kooperierende Krankenhäuser) und ambulante Versorgung darstellen.

Einbindung der ambulanten Versorgung

Um eine flächendeckende Krebsregistrierung in Hessen zu erlangen, wird auch die Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte angestrebt.

Mit der Einführung des browserbasierten Meldeportals im Mai 2020 wird meldenden Einrichtungen, die in ihrem Dokumentationssystem über keine Schnittstelle zum Landeskrebsregister verfügen, eine neue kostenlose Plattform zur Meldungsübermittlung bereitgestellt.

Auch hier ist die Zusammenarbeit und Unterstützung seitens der regionalen Ansprechpersonen unabdingbar, um mit deren Unterstützung sowohl die Meldungsübermittlung über das Meldeportal als auch die im § 65c SGB V geforderte interdisziplinäre Zusammenarbeit und den sektorenübergreifenden Austausch zu fördern.

Zuständige Stellen

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, Träger des Hessischen Krebsregisters und die Deutschen Krebshilfe stellen finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) wurde mit der Durchführung beauftragt. Die Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters organisiert das Vorhaben und steht mit den regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren, die in den koordinierenden Krankenhäusern angestellt sind, im engen Austausch.

Gemeinsam gegen Krebs

Das Vorhaben „Regionale Koordinierende“ stellt einen entscheidenden Baustein zur Erreichung der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung dar. Nur bei einem vollständigen und vollzähligen Datenbestand können valide Auswertungen generiert und für Forschung und Qualitätssicherung bereitgestellt werden.

Das Hessische Krebsregister bedankt sich bei der Deutschen Krebshilfe, dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Landesärztekammer Hessen für die Ermöglichung der Realisierung dieses Vorhabens. Ein großer Dank gilt auch den koordinierenden Krankenhäusern, die schon vor Beginn des Vorhabens eine so große Bereitschaft und Unterstützung zusicherten sowie allen meldenden Ärztinnen und Ärzten aus der ambulanten bzw. stationären Versorgung.

Diese Zusammenarbeit bestätigt einmal mehr den Aufruf „Gemeinsam gegen Krebs“ und macht deutlich, dass hier die vorhandenen Strukturen zweckdienlich eingesetzt werden. In der Folge kann das Hessische Krebsregister seiner Kernaufgabe nachkommen und das Krebsgeschehen in der hessischen Bevölkerung vollständig registrieren und auswerten.

Artikel im Hessischen Ärzteblatt

Der Artikel findet sich auch in der aktuellen Ausgabe des Hessischen Ärzteblatts (Oktober 2020):

Hessisches Ärzteblatt

Hessisches Ärzteblatt

Ausgabe 10/2020. Landesärztekammer Hessen

Artikel auf den Seiten 566-567.