Weltkrebstag am 4. Februar 2021

Jedes Jahr am 4. Februar rückt der Weltkrebstag die Vorbeugung, Früherkennung, Behandlung und Forschung von Krebserkrankungen in den öffentlichen Blickpunkt. Die Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung begleitet das Hessische Krebsregister mittels kontinuierlicher Registrierung von Krebserkrankungen. Zu diesem wichtigen Tag lassen wir das vergangene Jahr Revue passieren. In diesem Artikel erfahren Sie zehn wissenswerte Informationen über die hessische Krebsregistrierung aus dem Jahr 2020.

Krebsregistrierung in Hessen

Wissenswerte Informationen aus dem Jahr 2020

Seit Mai 2020 stellen wir Ärztinnen und Ärzten das kostenlose Meldeportal zur Verfügung. Eine Plattform zur sicheren Online-Erfassung mit Hilfestellungen, Erinnerungen und vorausgefüllten Feldern.

Seit 1. Juli 2020 steht in jedem koordinierenden Krankenhaus eines Versorgungsgebiets ein/e regionale/r Koordinator/in als Multiplikator/in für das Krebsregister zur Verfügung.

Seit August 2020 steht den hessischen Einrichtungen ein verbesserter Meldeportal-UploadClient (MUC) zur Verfügung. Darüber übermitteln Meldende, die in ihrem Dokumentationssystem eine ADT/GEKID-Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzen, Behandlungsinformationen an das Hessische Krebsregister.

Im Sommer 2020 haben wir unser Serviceangebot erweitert und bieten regelmäßig kostenlose Webseminare zur Tumordokumentation und zum Meldeportal (Web) an. Außerdem erhalten Interessierte seit Herbst 2020 wichtige Informationen rund um die hessische Krebsregistrierung über unseren Newsletter.

Für das Jahr 2020 haben wir 85 Organkrebszentren die Zusammenarbeit bestätigt. Die Meldungen von hessischen Organkrebszentren sind besonders wichtig, um die klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Hessen zu erreichen, weil dort die flächendeckende Krebsbehandlung von Patientinnen und Patienten stattfindet.

Über 43.700 Meldungen zu Krebsfällen von Personen, die in Hessen behandelt wurden, aber außerhalb Hessens wohnen, wurden im Rahmen des registerübergreifenden Datenaustauschs aus dem Hessischen Krebsregister an das zuständige Landeskrebsregister ("Wohnortregister") versendet.

Über 75.200 Meldungen zu Krebsfällen von Personen, die in Hessen wohnen, aber außerhalb Hessens behandelt wurden, erhielt das Hessische Krebsregister im Jahr 2020 von den anderen Landeskrebsregistern ("Behandlungsortregister").

Zu über 31.000 Patientinnen und Patienten wurde eine Aktualisierung ihres Vitalstatus und zu über 21.300 Patientinnen und Patienten wurde eine Aktualisierung ihres Tumorstatus (Verlauf) an die behandelnde Einrichtung übermittelt.

Seit dem Frühjahr 2020 werden Ärztinnen und Ärzte, die sich bei der Landesärztekammer Hessen anmelden, auf das Hessische Krebsregister hingewiesen. Über 1400 Ärztinnen und Ärzte erhielten von den zuständigen Bezirksärztekammern entsprechende Informationsmaterialien.

Statement

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