Stellungnahme der Plattform § 65c zum Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf entwickelt. Er verfolgt das Ziel, das Nutzenpotenzial von Krebsregisterdaten besser auszuschöpfen. Dazu sollen die Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister bundesweit zusammengeführt werden. Die Plattform § 65c hat zu diesem Referentenentwurf Stellung genommen.
Gesetzentwurf zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Das geplante Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten verfolgt das Ziel, die bundesweite Verfügbarkeit und Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten zu verbessern. Dazu sollen die Daten in einem zweistufigen Prozess zusammengeführt werden. In dem Referentenentwurf heißt es:
"Mit der Kombination einer flächendeckenden klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung wird in den kommenden Jahren ein in der deutschen Registerlandschaft einmaliger Datenpool geschaffen, der auch international Maßstäbe setzen kann. Um das Nutzenpotential der Krebsregisterdaten noch besser ausschöpfen zu können, stellt sich verstärkt die Anforderung einer bundesweiten Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten.“
Den Referentenentwurf können Sie hier einsehen:
Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
10. Dezember 2020, Bundesministerium für GesundheitStellungnahme der Plattform § 65c
Die Plattform § 65c hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten Stellung genommen. In der Stellungnahme der Plattform heißt es unter anderem:
"Die Plattform § 65c begrüßt ausdrücklich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, die in den flächendeckenden klinischen Krebsregistern gesammelten Daten auch länderübergreifend zusammenzuführen, besser nutzbar zu machen und somit das Potenzial versorgungsnah erfasster Daten für die Darstellung und Verbesserung der Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen/Krebspatienten und für die Forschung/Versorgungsforschung weiter auszuschöpfen."
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen:
Stellungnahme der Plattform § 65c zum Gesetzentwurf
8. Januar 2021. § 65c Plattform§ 65c Plattform
Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss von Experten aller klinischen Krebsregister.