Bundesweite Zusammenführung der
Krebsregisterdaten steht bevor

Im Deutschen Bundestag fand am 20. Mai 2021 die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten statt. Der Bundestag nahm - bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion - diesen Gesetzentwurf an. Ziel des Gesetzes ist es, die Daten aller Krebsregister in Deutschland beim Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) zusammenzuführen, um so das Krebsgeschehen in Deutschland besser analysieren und die Versorgungsforschung weiter stärken zu können.

Abschließende Beratung im Bundestag
zum Gesetzentwurf

In einer abschließenden Beratung hat der Bundestag am 20. Mai 2021 über den Gesetzentwurf zur Zusammenführung klinischer und epidemiologischer Daten auf Bundesebene abgestimmt.

Der Bundestag nahm - bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion - diesen Gesetzentwurf an. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestags:

Somit nähert sich das Inkrafttreten des Gesetzes in großen Schritten. Welche Ziele der Gesetzentwurf weiterhin verfolgt und wie die Plattform § 65c zur Zusammenführung der Krebsregisterdaten steht, erfahren Sie im weiteren Artikel.

Gesetzentwurf zur Zusammenführung
von Krebsregisterdaten

Das geplante Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten verfolgt das Ziel, die bundesweite Verfügbarkeit und Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten zu verbessern. Dazu sollen die Daten in einem zweistufigen Prozess zusammengeführt werden. In dem Referentenentwurf heißt es:

"Mit der Kombination einer flächendeckenden klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung wird in den kommenden Jahren ein in der deutschen Registerlandschaft einmaliger Datenpool geschaffen, der auch international Maßstäbe setzen kann. Um das Nutzenpotential der Krebsregisterdaten noch besser ausschöpfen zu können, stellt sich verstärkt die Anforderung einer bundesweiten Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten.“

Den Referentenentwurf können Sie hier einsehen:

Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

10. Dezember 2020, Bundesministerium für Gesundheit

Stellungnahme der Plattform § 65c

Die Plattform § 65c hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten Stellung genommen. In der Stellungnahme der Plattform heißt es unter anderem:

"Die Plattform § 65c begrüßt ausdrücklich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, die in den flächendeckenden klinischen Krebsregistern gesammelten Daten auch länderübergreifend zusammenzuführen, besser nutzbar zu machen und somit das Potenzial versorgungsnah erfasster Daten für die Darstellung und Verbesserung der Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen/Krebspatienten und für die Forschung/Versorgungsforschung weiter auszuschöpfen."

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen:

Stellungnahme der Plattform <span class='para'>§</span> 65c zum Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

Stellungnahme der Plattform § 65c zum Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

8. Januar 2021. § 65c Plattform
zur Stellungnahme PDF, 0.2 MB

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