Krebsmeldung aus dem Praxissystem:
Zweiter Förderaufruf für Softwarehersteller

Softwarehersteller erhalten vom Land Hessen finanzielle Förderungen, damit sie Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung in ihrem Praxissystem bereitstellen. Heute, am 24. Juni 2024, erschien der zweite Förderaufruf des Fördervorhabens "Anschluss des ambulanten Sektors" im Staatsanzeiger für das Land Hessen.

Bedeutung der Krebsmeldung von Praxen

„Jetzt muss ich auch noch Krebs melden?“

Das ist eine Frage, die wir von Ärztinnen und Ärzten öfter gestellt bekommen. Behandlung, Abrechnung und Betriebsführung – und ja, dann ist da noch die Krebsmeldung.

Es steht außer Frage, dass die gesetzliche Meldepflicht für Praxisteams einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet. Für das Krebsregister ist die Meldetätigkeit von Praxisteams aber enorm wichtig. Denn durch die oftmals langjährige „Arzt/Patient-Beziehung“ und den regelmäßigen Kontakt zu Krebspatientinnen und -patienten ergeben sich für das Krebsregister wertvolle Zusatzinformationen, die über die des stationären Sektors hinausgehen. Dazu gehören Angaben zum Allgemeinzustand und zum Vitalstatus einer betroffenen Person – auch Jahre nach der Primärbehandlung einer Krebserkrankung. Verfügt das Krebsregister über dieses Wissen, können unter anderem detaillierte Aussagen zum Langzeitüberleben nach bestimmten Therapien getroffen und die onkologische Versorgung von Patientinnen und Patienten entscheidend verbessert werden.

Aktuelle Übermittlungswege unbefriedigend

Zwar steht Praxen unser Meldeportal zur Verfügung, doch die einzelne Erfassung vieler Behandlungsdaten beansprucht Zeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vertrauensstelle hören oft: „Ich muss Personen- und Versicherungsdaten eingeben, obwohl ich diese im Praxissystem schon vorliegen habe. Das ist zu aufwendig!“

Sinnvolle Digitalisierung schaffen

Wie kann die Meldetätigkeit vereinfacht werden, damit Praxisteams die Krebsmeldung möglichst effizient erledigen können und das Krebsregister die Daten erhält, die es für valide Auswertungen braucht? Diese Frage haben die Landesärztekammer Hessen und die Vertrauensstelle eingehend geprüft – und kamen zu folgendem Entschluss:

Das Praxissystem ist Dreh- und Angelpunkt einer Praxis. Neben der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung ist es naheliegend, dass auch die Krebsmeldung darüber erfolgt. Beispielsweise können bereits im System vorliegende Daten wie Versicherungsdaten und ICD-10-Codes zielgerichtet für die Krebsmeldung weiterverwendet werden. Die Nutzung des Praxissystems spart somit Zeit und bietet durch zentrale Datenhaltung einige Vorteile.

Eine Hürde dabei ist, dass Softwarehersteller derzeit noch nicht gesetzlich verpflichtet sind, die Krebsmeldung über ihr Praxissystem zu ermöglichen. Nur wenige Softwarehersteller haben solche Module in ihrem System bereits implementiert. Um das zu ändern und sinnvolle Digitalisierung zu fördern, haben die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister im August 2023 das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“ gestartet.

Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors"

Softwarehersteller erhalten vom Land Hessen finanzielle Förderungen, damit sie bedienfreundliche Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung in ihrem Praxissystem bereitstellen. Auf unserer Kampagnenseite erfahren Ärztinnen und Ärzte mehr über die Vorteile des Fördervorhabens. Neben einem Erklärvideo steht dort auch ein Erfahrungsbericht einer hessischen Praxis zur Verfügung, die schon seit geraumer Zeit die Krebsmeldung über ihr Praxissystem durchführt.

Teilnehmende Softwarehersteller und Praxissysteme

Aktuell nehmen diese Softwarehersteller am Fördervorhaben teil:

  • abasoft GmbH mit dem Praxissystem "EVA"
  • Duria eG mit dem Praxissystem "DURIA"
  • zollsoft GmbH mit dem Praxissystem "tomedo®"
  • Frey ADV GmbH mit dem Praxissystem "QUINCY"

Zweiter Förderaufruf:
Softwarehersteller können noch teilnehmen

Heute, am 24. Juni 2024, wurde der zweite Förderaufruf für das Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors" im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht.

Damit geht unserer Fördervorhaben wie geplant in die nächste Runde. Softwarehersteller, die bereits die „Entwicklungsphase“ erfolgreich durchlaufen haben, können sich nun für die „Einrichtungsphase“ bewerben. Außerdem haben weitere Softwarehersteller die Chance, von der finanziellen Förderung und dem Know-how des Krebsregisters zu profitieren. Die Teilnahme ist noch möglich!

Finanzielle Förderungen vom Land Hessen

  1. Zuwendung für die Optimierung bzw. Entwicklung neuer Erfassungsformulare
    sowie der oBDS-Schnittstelle im Praxissystem (einmalig 10.000 Euro)
  2. Zuwendung für jede über die oBDS-Schnittstelle
    meldende hessische Praxis (je Praxis einmalig 750 Euro)

Warum Softwarehersteller teilnehmen sollten

Es gibt viele Gründe, weshalb Softwarehersteller bei unserem Fördervorhaben mitmachen sollten. Beispielsweise steigern sie durch die neue Funktion für die Krebsmeldung die Attraktivität ihres Praxissystems. Diese Funktion können sie auch über die Grenzen von Hessen hinaus vermarkten. Neu ist, dass in der Gesundheitsministerkonferenz vom 12. bis 13 Juni 2024 ein Beschluss gefasst wurde, der eine klare Botschaft an das Bundesministerium für Gesundheit richtet.

„Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die eine automatisierte digitale Meldung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte an die Landeskrebsregister flächendeckend ermöglicht. Dafür wird das BMG gebeten, die Integration der oBDS (bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz)-Schnittstelle in die Praxisinformationssysteme und Krankenhausinformationssysteme durch die Softwarehersteller verpflichtend vorzuschreiben.“
Gesundheitsministerkonferenz 2024 Beschluss 3.10 "Automatisierte Meldung an die Landeskrebsregister ermöglichen"

Vollständiger Beschluss auf:

Infohotline zum Fördervorhaben

Anschluss des ambulanten Sektors

069 5660876-50Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr