Start des Fördervorhabens
"Anschluss des ambulanten Sektors"
Das Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors" hat das Ziel, die Krebsmeldung für hessische Praxen zu vereinfachen. Nun wurde der zugehörige Förderaufruf im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Softwarehersteller sollten jetzt einen Antrag stellen.
Fördervorhaben für Softwarehersteller
"Anschluss des ambulanten Sektors"
Hessische Ärztinnen und Ärzte, die Menschen mit Krebs behandeln, sind verpflichtet, Daten über die Erkrankung an das Krebsregister zu melden. Das schließt auch Einrichtungen der ambulanten Versorgung ein. Zwar steht hessischen Praxen dafür ein kostenloses Meldeportal zur Verfügung. Doch die Erfassung vieler Behandlungsdaten darüber ist aufwendig. Um die Krebsmeldung zu vereinfachen, haben die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“ gestartet.
Krebsmeldung aus dem Praxissystem
Das Fördervorhaben sieht vor, dass Softwarehersteller vom Land Hessen finanzielle Förderungen erhalten, damit sie neue Erfassungsformulare und eine sogenannte oBDS-Schnittstelle in ihrem Praxissystem einrichten. Über die Formulare erfassen Praxisteams Krebsdaten nach dem bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatz (oBDS). Anschließend generieren sie ein Meldungspaket und übermitteln dieses an das Krebsregister.

Informationen für Praxen und Interessierte
Hier erfahren hessische Praxen und Interessierte mehr zu den Zielen und Hintergründen des aktuellen Fördervorhabens.
Start des Fördervorhabens
Heute, am 7. August 2023, wurde der Förderaufruf im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe 32/23) veröffentlicht. Das heißt: Ab sofort sind Softwarehersteller von Praxissystemen aufgerufen, einen Antrag zu stellen. Die Antragsunterlagen stehen auf unserer Website zur Verfügung.

Informationen für Softwarehersteller
Hier finden Softwarehersteller den Förderaufruf, die Antragsunterlagen und weitere Informationen.