Übermittlungsprobleme aufgrund der neuen ICD-10-GM Version 2023 und OPS Version 2023
Aufgrund der neuen ICD-10-GM Version 2023 und der OPS Version 2023 kann es zu Problemen bei der Übermittlung von Meldungspaketen kommen. Einrichtungen, die ihre Daten über die Online-Erfassung im Meldeportal senden, sind davon nicht betroffen.
Nutzen Sie für die Erstellung eines Meldungspakets die
ADT/GEKID-Version 2.2.1, 2.1.2 oder 2.1.3?
Dann sind aktuell bei Ihrer Krebsregistermeldung Übermittlungsprobleme möglich. Hintergrund ist, dass in den ADT/GEKID-Versionen 2.2.1, 2.1.2 und 2.1.3 nicht die neuen Kataloge für die ICD-10-GM Version 2023 und OPS Version 2023 hinterlegt sind.
Weitere Informationen zu den Neufassungen finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Was ist für Softwarehersteller zu tun?
Softwarehersteller sind aufgefordert, die ADT/GEKID-Version 2.2.2 umzusetzen und in den Dokumentationssystemen einzurichten. Die Version 2.2.2 steht seit 20. Dezember 2022 zur Verfügung und beinhaltet die neuen Kataloge.
Weitere Informationen finden Softwarehersteller auf dieser Seite:
Was ist für Meldende zu tun?
Sofern Sie noch nicht die 2023-Kataloge für die Codierung nutzen:
- Die Übermittlung Ihrer Meldungspakete über den WebUpload ist weiterhin möglich. Diagnosen und Operationen, die nach den vorherigen ICD-10-GM- und OPS-Versionen codiert wurden, sind an das Krebsregister zustellbar.
Sofern Sie bereits die neuen 2023-Kataloge für die Codierung nutzen:
- Bitte übermitteln Sie Ihre Meldungspakete vorerst nicht über unseren WebUpload.
- Nachdem Ihr Softwarehersteller die ADT/GEKID-Version 2.2.2 in Ihrem Dokumentationssystem eingerichtet hat, erstellen Sie ein neues Meldungspaket und senden es über den WebUpload an das Krebsregister.