Zertifizierte Zentren in Hessen:
Zusammenarbeit im Meldejahr 2021
Hessische Zentren, die regelmäßig Krebsdaten an das Register melden, erhalten jährlich eine Kooperationsbestätigung. Für das Meldejahr 2021 bescheinigten wir 109 hessischen Zentren die Zusammenarbeit.
Flächendeckende Krebsbehandlung
findet in zertifizierten Zentren statt
Für ein zielgerichtetes und geplantes Vorgehen im Kampf gegen Krebserkrankungen ist im Jahr 2008 der Nationale Krebsplan initiiert worden. Darin wurden mehrere Handlungsfelder definiert und konkrete Ziele festgelegt. Eines befasst sich unter anderem mit der Zertifizierung von onkologischen Behandlungseinrichtungen. Laut dem Nationalen Krebsplan soll die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krebsbehandlung in zertifizierten Zentren stattfinden.
Zertifizierung der Zentren
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) ist für die Zertifizierung der Zentren zuständig. Für die dauerhafte Qualitätssicherung müssen die Zentren jährlich nachweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen. Der Nachweis erfolgt über einen standardisierten Erhebungsbogen und enthält auch Kriterien, die die Zusammenarbeit mit den Krebsregistern betreffen, wie die zeitnahe Datenübermittlung nach Abschluss der Primärtherapie oder die kontinuierliche und vollständige Datenübermittlung an das Krebsregister.
Zusammenarbeit gesetzlich verankert
In § 65c SGB V ist die Zusammenarbeit zwischen den Zentren in der Onkologie und den klinischen Krebsregistern gesetzlich verankert. Ob diese Zusammenarbeit erfolgt, wird im Rahmen der Zertifizierung durch die DKG abgefragt: In den Erhebungsbögen (i. d. R. in Kapitel 10) wird der Nachweis einer Kooperationsvereinbarung mit dem zuständigen § 65c-Krebsregister gefordert. In Hessen wird eine Kooperationsbestätigung ausgehändigt, die von der DKG einem Nachweis gleichgestellt ist.
Kooperationsbestätigung
109 hessische Krebszentren haben die Kooperationsbestätigung in diesem Jahr erhalten. Voraussetzung für die Ausstellung der Bestätigung ist eine regelmäßige vierteljährliche Meldungsübermittlung in den vergangenen zwölf Monaten.