Meldungsauswertung im Zuge des Meldeprozesses

Nach der Übermittlung Ihrer Meldungen an das Hessische Krebsregister werden diese in einem umfangreichen Bearbeitungsprozess intensiv geprüft und dokumentiert. Im Zuge der Meldungsbearbeitung informieren wir Sie regelmäßig über Art, Umfang und Qualität Ihrer Meldungen. Hier erfahren Sie mehr über unsere Meldungsauswertungen im Zuge des Meldeprozesses.

Meldungsauswertungen

1. Rückmeldung nach Import der elektronischen Meldungen

Nachdem ein Meldungspaket erfolgreich in das Dokumentationssystem der Vertrauensstelle eingepflegt wurde, versenden wir zu jedem Paket eine Rückmeldung per E-Mail mit näheren Informationen.

2. Rückmeldung zur Vergütbarkeit der Meldungen

Die meldende Einrichtung erhält jährlich eine Rückmeldung, aus welchen Gründen die von ihnen gesendeten Meldungen ggf. nicht vergütet werden können. Diese Rückmeldung wurde bisher an die koordinierenden K7-Häuser versendet und wird ab Herbst 2020 an alle Einrichtungen übermittelt, die mehr als 50 Meldungen im Jahr auf elektronischem Wege sendeten.

Ob eine gesendete Meldung vergütet werden kann, entscheidet sich auf zwei Ebenen. Die erste Ebene ergibt sich durch den Bearbeitungsstand der Meldung im Register:

1. Löschung von Meldungen:
Zunächst werden Meldungen gelöscht, die nicht ins Register aufgenommen werden.
Diese Löschung betrifft Meldungen, zu denen nicht die Aufklärung der Patientin bzw. des Patienten übermittelt wurde oder ein bereits aus einer anderen Praxis / Klinik ein Widerspruch der Patientin / des Patienten zur Verarbeitung der Daten im Register vorliegt. Zudem werden Meldungen gelöscht, die Leistungen zu Krebserkrankungen betreffen, die nicht meldepflichtig sind.

2. Status der Einarbeitung:
Die restlichen Meldungen werden in den Registerbestand eingepflegt. Bestehen unbeantwortete inhaltliche Nachfragen an die meldende Einrichtung oder befindet sich die Meldung noch im Einarbeitungsprozess in den Datenbestand des Krebsregisters, so ist es noch nicht möglich, über ihre Vergütbarkeit zu entscheiden.

Ist die primäre Bearbeitung abgeschlossen, so werden auf zweiter Ebene Meldungen herausgefiltert, falls sie aus formalen Gründen nicht vergütet werden können:

  • Leistungen, die nicht durch die meldende Einrichtung durchgeführt sind (sog. Ex-domo-Meldungen)
  • Versicherungsinformationen sind nicht vorhanden oder nicht gültig. (Dies schließt einen fehlenden Wohnort der Patientin / des Patienten innerhalb Deutschlands ein.)
  • Doppel- / Korrekturmeldung
  • Kein gültiges Leistungsdatum (nach Inkrafttreten des Gesetzes und zu Lebzeiten)

In der Rückmeldung wird angegeben, wie viele Meldungen den jeweiligen Filter nicht passieren konnten. Die Meldungen, die nicht durch diese Filter betroffen sind, werden in einem letzten Schritt inhaltlich geprüft. Die Vergütung kann nur erfolgen, wenn alle Meldungsanforderungen erfüllt wurden.

Infohotline

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