Meldeakquise: Kooperationen zur Erreichung der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung in Hessen

Zur Erreichung der flächendeckenden klinisch-epidemiologischen Krebsregistrierung in Hessen und zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags hat das Hessische Krebsregister mit hessischen Zentren, Krankenhäusern und anderen Institutionen bedeutsame Kooperationen geschlossen.

Hessische Zentren in der Onkologie

Ziel: Kooperation zur Erreichung der flächendeckenden Krebsregistrierung in Hessen

Zur Erreichung der flächendeckenden Krebsregistrierung ist auch eine enge Vernetzung mit den hessischen Zentren in der Onkologie notwendig. Die Krebszentren stellen u. a. die flächendeckende, wohnortnahe Krebsbehandlung von Betroffenen sicher und verfügen daher über einen Großteil der medizinischen Behandlungsinformationen, die für das Krebsregister relevant sind.

Zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung ist in § 65c SGB V die Zusammenarbeit zwischen den Zentren in der Onkologie und den klinischen Krebsregistern gesetzlich verankert. Ob diese Zusammenarbeit erfolgt, wird im Rahmen der Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) abgefragt. Zum Beispiel, ob das Zentrum kontinuierlich, vollständig und zeitnah nach Abschluss der Primärtherapie an das Krebsregister meldet.

Alle hessischen Organkrebszentren, welche die Zertifizierungsanforderungen an die Meldungen erfüllen, erhalten von der Vertrauensstelle eine Kooperationsbestätigung. Diesen Nachweis benötigen die hessischen Zentren für die jährliche Zertifizierung durch die Deutsche Krebsgesellschaft.

Bezirksärztekammern der Landesärztekammer Hessen

Ziel: Kooperation zur Erreichung der flächendeckenden Krebsregistrierung in Hessen

Ärztinnen und Ärzte, die in Hessen eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen, registrieren ihre Person und Tätigkeit bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Die bei der LÄKH angesiedelten Bezirksärztekammern in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden sind u. a. für die Anmeldung zuständig.

Seit März 2020 werden im Rahmen des Anmeldeprozesses Ärztinnen und Ärzte eingehend über das Hessische Krebsregister informiert sowie bei entsprechender Funktion und Tätigkeit zur Anmeldung beim Hessischen Krebsregister aufgerufen.

Landesärztekammer Hessen

Ziel: Kooperation zur Erreichung der flächendeckenden Krebsregistrierung in Hessen

Im Mitgliederportal der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) werden ab dem 15. September 2021 niedergelassene und leitende Ärztinnen und Ärzte in Hessen auf ihre Meldepflicht hingewiesen. Außerdem gibt es dort einen Anmeldeservice: Zur einfacheren Anmeldung beim Hessischen Krebsregister können sie unseren Online-Anmeldebogen mit einem Teil ihrer bei der LÄKH hinterlegten Daten vorausfüllen.

Die Ärztin bzw. der Arzt wird somit beim Ausfüllen des Anmeldeformulars so weit wie möglich durch vorausgefüllte Felder unterstützt. Das wiederholte Eingeben von vorhandenen identischen Informationen wird erspart.

Abgeschlossene Kooperationen

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