Dokumentation von pathologischen Befunden
Auf dieser Seite erfahren Pathologien, was bei der Meldung von pathologischen Befunden zu beachten ist.
Pathologiemeldungen
Dokumentationshinweise
Meldebegründung
- In dem Feld "Meldebegründung" ist die Ausprägung "Meldung von Ärzten ohne unmittelbaren Patientenkontakt" ("D") zu wählen.
- Wegen des fehlenden Kontaktes entfällt die direkte Unterrichtung der Patientin bzw. des Patienten über die Krebsmeldung. Stattdessen sollte die Unterrichtung von der einsendenden Einrichtung durchgeführt werden. Dies können Pathologien beispielsweise durch einen entsprechenden Textbaustein im Befundbericht veranlassen. Ein Formulierungsbeispiel steht auf dieser Seite weiter unten.
Personen- und Versicherungsdaten
Auf der Seite "Personen- und Versicherungsdaten" sind Informationen zur Erfassung der einzelnen Felder zu finden.
Formulierungsbeispiel:
Information für einsendende Einrichtungen
Ein mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmtes Formulierungsbeispiel lautet:
„Hinweis gemäß § 5 Abs. 2 und 6 Hessisches Krebsregistergesetz: Die gesetzliche Meldung an das Krebsregister habe ich vorgenommen. Ich habe Sie auf die Pflicht hinzuweisen, den Patienten bzw. die Patientin über die erfolgte Meldung und sein/ihr Widerspruchsrecht zu informieren.“
Strukturierte Meldungen
Hauptbestandteil einer Pathologiemeldung ist der zugrunde liegende Befund. Die dort enthaltenen freitextlichen Informationen können in unterschiedlichen Strukturierungsgraden in einer Meldung vorliegen. Je strukturierter Sie uns die Angaben aus Ihren Befundberichten übermitteln, desto einfacher und schneller kann die Meldungsverarbeitung bei uns erfolgen. Eine strukturierte Meldung beschleunigt die Datenverarbeitung im Krebsregister erheblich, ermöglicht Automatisierungen und führt zu einer schnelleren Meldevergütung. Hierfür geben Sie relevante Merkmale aus dem jeweiligen Befundbericht in die dafür vorgesehenen Felder in der Maske Ihrer Software ein.