Dokumentation von pathologischen Befunden

Auf dieser Seite erfahren Pathologien, was bei der Meldung von pathologischen Befunden zu beachten ist.

Pathologiemeldungen

Dokumentationshinweise

Formulierungsbeispiel:
Information für einsendende Einrichtungen

Ein mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmtes Formulierungsbeispiel lautet:

„Hinweis gemäß § 5 Abs. 2 und 6 Hessisches Krebsregistergesetz: Die gesetzliche Meldung an das Krebsregister habe ich vorgenommen. Ich habe Sie auf die Pflicht hinzuweisen, den Patienten bzw. die Patientin über die erfolgte Meldung und sein/ihr Widerspruchsrecht zu informieren.“

Strukturierte Meldungen

Hauptbestandteil einer Pathologiemeldung ist der zugrunde liegende Befund. Die dort enthaltenen freitextlichen Informationen können in unterschiedlichen Strukturierungsgraden in einer Meldung vorliegen. Je strukturierter Sie uns die Angaben aus Ihren Befundberichten übermitteln, desto einfacher und schneller kann die Meldungsverarbeitung bei uns erfolgen. Eine strukturierte Meldung beschleunigt die Datenverarbeitung im Krebsregister erheblich, ermöglicht Automatisierungen und führt zu einer schnelleren Meldevergütung. Hierfür geben Sie relevante Merkmale aus dem jeweiligen Befundbericht in die dafür vorgesehenen Felder in der Maske Ihrer Software ein.

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr