Hessisches Ärzteblatt 11/2022: „Kooperation der Organkrebszentren mit dem Hessischen Krebsregister“

In der November-Ausgabe des Hessischen Ärzteblatts informieren wir über unsere Zusammenarbeit mit hessischen Organkrebszentren. Außerdem geben wir einen ersten Ausblick auf das bevorstehende Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister“.

Artikel über die Zusammenarbeit mit hessischen Organkrebszentren und das Fördervorhaben

Zertifizierte Krebszentren sind maßgeblicher Bestandteil der onkologischen Versorgung. Um die flächendeckende Krebsregistrierung in Hessen dauerhaft sicherzustellen, ist daher die enge Vernetzung mit den hessischen Krebszentren unerlässlich. Dabei stellt die Zusammenarbeit eine Chance für beide Seiten dar: Für die Krebsregistrierung ist sie wichtig, um flächendeckend Behandlungsdaten zur Primärtherapie und Nachsorge zu erhalten. Für die Krebsbehandlung kann die Kooperation lohnend sein, indem für die Therapieplanung und Zertifizierungsverfahren auch die Auswertungen und Datenrückmeldungen des Krebsregisters genutzt werden.

Im aktuellen Hessischen Ärzteblatt gehen wir auf die Kooperation mit den hessischen Organkrebszentren näher ein. Weitere Informationen zur Kooperationsbestätigung für das Meldejahr 2022 folgen Anfang November auf unserer Website.

In der November-Ausgabe des Hessischen Ärzteblatts stellen wir außerdem ein neues Fördervorhaben vor, das hessischen Praxen die Krebsregistermeldung über das eigene Praxisverwaltungssystem (PVS) ermöglichen soll. Bei dem Vorhaben werden Softwarehersteller finanziell gefördert, damit sie neue Erfassungsformulare und eine Schnittstelle für die Krebsregistrierung (oBDS-Schnittstelle) in ihrem PVS einrichten.

Auf unserer Website finden sich hierzu bald nähere Informationen.
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Artikel im Hessischen Ärzteblatt

Hessisches Ärzteblatt

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Ausgabe 11/2022. Landesärztekammer Hessen

Artikel "Kooperation der Organkrebszentren mit dem Hessischen Krebsregister" der Vertrauensstelle des Hessischen Krebsregisters, S. 646