CME-Fortbildung "Hessisches Krebsregister" im Hessischen Ärzteblatt (Februar 2022)

Die bevölkerungsbezogene Krebsregistrierung entwickelte sich in den vergangenen Jahren über die reine Bereitstellung epidemiologischer Tumordaten hinaus. Die CME-Fortbildung im aktuellen Hessischen Ärzteblatt gibt Ihnen einen Überblick über die klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung in Hessen. Sie ist mit zwei Fortbildungspunkten zertifiziert.

CME-Artikel „Hessisches Krebsregister – Klinisch-epidemiologische Krebsregistrierung“

Moderne Krebsregister dienen der epidemiologischen Ursachenforschung von Malignomen, dem Monitoring und der Evaluation von Früherkennungsprogrammen und auch der vergleichenden Beurteilung von Tumortherapien.

Inwieweit Krebsregister diesen Aufgaben gerecht werden, hängt von der Qualität der eingehenden Daten und den intern praktizierten Mechanismen der Qualitätskontrolle ab.

Der vorliegende CME-Artikel soll einen Überblick über die Arbeit des Hessischen Krebsregisters geben und zugleich eine freundliche Aufforderung an alle praktizierenden Ärztinnen und Ärzte sein, ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Leserinnen und Leser sollen nach der Lektüre Grundkenntnisse über Verfahren und Nutzen der Krebsregistrierung erlangt haben und sich motiviert fühlen, selbst als Melderin bzw. Melder aktiv zu werden.

Hessisches Ärzteblatt (Februar 2022) der
Landesärztekammer Hessen

Die CME-Fortbildung "Hessisches Krebsregister" ist in der aktuellen Ausgabe des Hessischen Ärzteblatts (Februar 2022) erschienen. Die Teilnahme zur Erlangung von zwei Fortbildungspunkten ist ausschließlich online über das Mitgliederportal im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis 24. Juli 2022 möglich.

Hessisches Ärzteblatt

Hessisches Ärzteblatt

Ausgabe 2/2022. Landesärztekammer Hessen

CME-Fortbildung "Hessisches Krebsregister", Seite 83 bis 90

CME-Fortbildung "Hessisches Krebsregister - Klinisch epidemiologische Krebsregistrierung"

Dieser Artikel hat ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen.
Der CME-Artikel ist mit zwei Fortbildungspunkten zertifiziert.

Mitgliederportal:
Anmeldeservice Hessisches Krebsregister

Wenn Sie schon im Mitgliederportal eingeloggt sind ...
... gleich noch als Melderin bzw. Melder registrieren!

Für die Anmeldung als Melderin bzw. Melder beim Hessischen Krebsregister steht regulär der Online-Anmeldebogen auf der Seite Anmeldung und Datenänderung zur Verfügung.

Über das Mitgliederportal der Landesärztekammer Hessen können niedergelassene bzw. leitende Ärztinnen und Ärzte in Hessen den Online-Anmeldebogen mit einem Teil ihrer Meldedaten (z. B. Personendaten, Tätigkeitsort, Arztnummer) vorausfüllen. Damit haben sie weniger Erfassungsaufwand und sparen bei der Registrierung als Melderin bzw. Melder etwas Zeit: