Dokumentation von Tumorkonferenzen

Auf dieser Seite erhalten Sie Hinweise zur Dokumentation von Tumorkonferenzen.

Tumorkonferenzen

Die Meldungsinhalte gelten für Tumorkonferenzen und Fallbesprechungen und den daraus resultierenden Therapieempfehlungen. Für die Meldung einer Tumorkonferenz gibt es keinen eigenen Meldeanlass. Je nach Typ einer Tumorkonferenz sind entsprechende Informationen zusammen mit dem jeweiligen Meldeanlass zu übermitteln. Die Meldung einer Tumorkonferenz setzt sich neben der Tumorzuordnung aus diesen Feldern zusammen:

Therapieplanung

Die Angabe richtet sich nach dem Datum der Durchführung der Tumorkonferenz bzw. der sonstigen Therapieplanung.

Es ist der Typ der Tumorkonferenz zu dokumentieren. Hierbei werden vier Ausprägungen unterschieden:

  1. Prätherapeutische Tumorkonferenz („praeth“):
    Festlegung der primären Therapiestrategie und aller darauffolgenden Ereignisse
    (z. B. Rezidiv, Metastasen, Progression). Diese Ausprägung ist auch dann zu dokumentieren, wenn die Konferenzen peritherapeutisch, d. h. während der Therapie, stattfinden.
  2. Postoperative Tumorkonferenz („postop“):
    Planung von postoperativen Therapien.
  3. Posttherapeutische Tumorkonferenz („postth“):
    Festlegung des weiteren Vorgehens nach Abschluss einer nicht-operativen Therapie.
  4. Therapieplanung ohne Tumorkonferenz („ther“):
    Festlegung von Therapieempfehlungen außerhalb einer Tumorkonferenz
    (z. B. im Rahmen einer Fallbesprechung oder Transplantationskonferenz).

Therapieempfehlung und -abweichung

  • Die Angabe richtet sich nach den Therapieempfehlungen, die innerhalb einer Tumorkonferenz oder Fallbesprechung festgelegt wurden. Wurde keine weitere tumorspezifische Therapie empfohlen, ist die Ausprägung „KW“ zu dokumentieren.
  • Die Mehrfachnennung von Ausprägungen ist möglich.
    Beispiel: In der prätherapeutischen Konferenz wurde festgelegt, dass eine neoadjuvante Radiochemotherapie mit anschließender Resektion durchgeführt werden soll. Es sind die Ausprägungen „Chemotherapie" ("CH"), „Strahlentherapie" ("ST") und „Operation" ("OP") zu dokumentieren.

Es ist anzugeben, ob auf Wunsch der betroffenen Person von einer oder mehreren Therapieempfehlung/en abgewichen wurde/n. Die tatsächlich durchgeführten Therapien sind entsprechend zu melden.

Beispiel:
In der postoperativen Tumorkonferenz wird die Empfehlung für eine adjuvante Strahlentherapie und Immuntherapie ausgesprochen. Die Patientin möchte nur die Immuntherapie erhalten. In diesem Fall sind in das Feld „Therapieempfehlung“ die Ausprägungen „Strahlentherapie" ("ST") und „Immun-/Antikörpertherapie" ("IM") einzutragen. Zudem ist in das Feld „Therapieabweichung“ ein „ja" ("J") zu dokumentieren. Die Informationen zur Immuntherapie sind über den Meldeanlass "Systemische Therapie" zu melden.

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr