Dokumentation von urologischen Tumoren

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Empfehlungen für die Dokumentation von urologischen Tumoren.

Urologische Tumoren

Allgemeine Dokumentationshinweise

Bei einigen Tumorentitäten, hier dem Prostatakarzinom, ist der bundeseinheitliche onkologische Basisdatensatz für eine zweckdienliche Abbildung des Tumorgeschehens nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurden organspezifische Module geschaffen, die zusätzliche medizinische Informationen über die Behandlung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten abfragen.

Organspezifische Hinweise

Urothelkarzinome

Intravesikale Instilliationen der Harnblase zählen zu lokalen medikamentösen Tumortherapien und sind daher meldepflichtig.

Dokumentationsempfehlung:

  • Meldungsart:
    Systemische Therapie
  • Therapieart:
    IM (Immuntherapie) bei Bacillus Calmette-Guérin (BCG)
    CH (Chemotherapie) bei Mitomycin
  • Häufigkeit:
    Je eine Meldung bei Therapiebeginn, Therapieende und Substanzwechsel

  • Die Morphologie 8130/3 (Papilläres Urothelkarzinom (invasiv)) wird in der WHO-Klassifikation nicht mehr verwendet, codieren Sie in den Meldungen an das Hessische Krebsregister stattdessen bitte 8120/3.
  • Morphologien mit /1 an der Harnblase (z. B. 8130/1, PUNLMP) sind meldepflichtig.

Nierenzellkarzinom

Wurde der Tumor histologisch gesichert, ist das histopathologische Grading entsprechend der TNM Klassifikation maligner Tumoren als gut differenziert (G1), mäßig differenziert (G2), schlecht differenziert (G3) oder undifferenziert (G4) anzugeben.

Bei einer Graduierung nach Fuhrman oder WHO-ISUP sind diese als „weitere Klassifikation“ zu dokumentieren:

Fuhrman-Graduierung
Ausprägung/Beschreibung:

  • 1: Kerndurchmesser klein (etwa 10 µm), Kernform rund, Chromatin dicht, Nukleos fehlt, unauffällig
  • 2: Kerndurchmesser größer (etwa 15 µm), Kernform rund, Chromatin fein-granulär, Nukleos nicht sichtbar bei 10x Vergrößerung
  • 3: Kerndurchmesser noch größer (etwa 20 µm), Kernform deutlich rund/oval, Chromatin grob-granulär, Nukleos prominent
  • 4: Kerndurchmesser über 20 µm, Kernform pleomorph/multilobulär, Chromatin hyperchroatisch, Nukleos-Makronukleolen

WHO-ISUP-Graduierung
Ausprägung/Beschreibung:

  • 1: Fehlende oder unauffällige basophile Nukleolen bei 400-facher Vergrößerung
  • 2: Erkennbare und eosinophile Nukleolen bei 400-facher Vergrößerung; sichtbar, aber nicht prominent bei 100-facher Vergrößerung
  • 3: Erkennbare und eosinophile Nukleolen bei 100-facher Vergrößerung
  • 4: Extreme nukleäre Pleomorphie und/oder mehrkernige Riesenzellen und/oder rhabdoide und/oder sarkomotoide Differenzierung

Prostatakarzinom

  • Bei Prostatakarzinomen ist ein Gleason-Score anzugeben. Ein histopathologisches Grading muss zusätzlich nicht mehr angegeben werden. Im Feld Grading ist „trifft nicht zu“ ("T") einzutragen.

Wird ein hochintensiver fokussierter Ultraschall (HIFU) bei einem (kleinem) Prostatakarzinom wegen drohendem Harnverhalt bei Hyperplasie durchgeführt, ist die Behandlung nicht tumorspezifisch – und damit nicht meldepflichtig. Meldepflicht besteht bei Durchführung als tumorspezifische Therapie.

Infohotline der Tumordokumentation

Codierung und Dokumentation von Krebsdaten

069 5660876-40Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr