Artikel über das Krebsregister und die Krebsmeldung im Hessischen Ärzteblatt 4/2024

Im Forum der aktuellen April-Ausgabe 2024 des Hessischen Ärzteblattes wird die Meldepflicht an das Krebsregister behandelt.

Warum hessische Ärztinnen und Ärzte ihrer Meldepflicht an das Krebsregister unbedingt nachkommen sollten

Seit Oktober 2014 erfasst das Krebsregister flächendeckend Daten zu Krebsneuerkrankungen und ihren Behandlungen. Hessische Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, diese Informationen an das Krebsregister zu melden. Ziel ist es, durch die Analyse der registrierten Daten die onkologische Versorgung kontinuierlich zu verbessern und die Krebsforschung zu fördern. Sollten Behandlungseinrichtungen ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, hemmen sie den Fortschritt und setzen sich seit August 2023 möglichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro aus.

Artikel über die gesetzliche Meldepflicht an das Krebsregister

Der erste Artikel im Hessischen Ärzteblatt macht auf die Meldepflicht an das Krebsregister aufmerksam. Er behandelt auch Themen wie die Erhöhung der Meldevergütung und die Verhängung von Geldbußen bei Nichterfüllung der Meldepflicht. Abschließend können die Lesenden mittels einer Checkliste überprüfen, zu welchen Meldeanlässen sie melden müssen.

Abbildung der Titelseite des Hessischen Ärzteblattes April-Ausgabe 2024

Hessisches Ärzteblatt (Ausgabe April 2024, 1. Artikel)

Ausgabe 4/2024. Landesärztekammer Hessen

„Therapieerfolge sichtbar machen: Meldepflicht für alle Ärztinnen und Ärzte: Neue Checkliste zur Überprüfung der Meldepflicht"

Wie Praxisteams einfacher und schneller ihre gesetzliche Meldepflicht an das Krebsregister erfüllen

Die gesetzliche Meldepflicht kann auf zwei Arten erfüllt werden: Die Online-Erfassung im Meldeportal ermöglicht die Eingabe von Krebsdaten über Formulare. Der WebUpload im Meldeportal ermöglicht die Übermittlung von Meldungspaketen. Dieser richtet sich an Meldende, deren Dokumentationssystem eine sogenannte oBDS-Schnittstelle zum Landeskrebsregister besitzt. Beide Übermittlungswege haben ihre Berechtigung. Das Krebsregister empfiehlt jedoch die Meldung über eine IT-Schnittstelle, da dies für Meldende einfacher und schneller ist.

Erfahrungsbericht zur Nutzung der "Krebsregister-Schnittstelle"

Der zweite Artikel im Hessischen Ärzteblatt präsentiert einen Erfahrungsbericht eines urologischen Praxisteams, das Krebsdaten mithilfe der "Krebsregister-Schnittstelle" (oBDS-Schnittstelle) meldet. Das Team schildert, wie es die Meldetätigkeit in seinen Arbeitsalltag integriert und welche Vorteile die Krebsmeldung aus seinem Praxissystem hat.

Abbildung der Titelseite des Hessischen Ärzteblattes April-Ausgabe 2024

Hessisches Ärzteblatt (Ausgabe April 2024, 2. Artikel)

Ausgabe 4/2024. Landesärztekammer Hessen

„Wie Praxisteams mit einer IT-Schnittstelle für die Krebsmeldung wertvolle Zeit sparen: Erfahrungsbericht einer Praxis für Urologie“

Wie sich das Hessische Krebsregister für die Vereinfachung der Krebsmeldung einsetzt

Das Krebsregister engagiert sich über verschiedene Aktivitäten und Projekte für die Vereinfachung der Krebsmeldung. Um den Weg in die Meldetätigkeit für hessische Praxen zu ebnen, setzt es aktuell das Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“ um. Bei diesem Vorhaben erhalten Softwarehersteller vom Land Hessen finanzielle Förderungen, damit sie Erfassungsformulare und eine oBDS-Schnittstelle für die Krebsmeldung in ihrem Praxissystem bereitstellen. Die Vertrauensstelle unterstützt teilnehmende Softwarehersteller mit Support und Beratung.

Artikel zum Fördervorhaben „Anschluss des ambulanten Sektors“

Der dritte Artikel im Hessischen Ärzteblatt befasst sich mit dem Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister". Zudem stellt es die ersten Softwarehersteller vor, die von der Förderung profitieren und ihrer Kundschaft die Krebsmeldung aus ihrem Praxissystem ermöglichen.

Abbildung der Titelseite des Hessischen Ärzteblattes April-Ausgabe 2024

Hessisches Ärzteblatt (Ausgabe April 2024, 3. Artikel)

Ausgabe 4/2024. Landesärztekammer Hessen

„Fördervorhaben "Anschluss des ambulanten Sektors": Krebsregister fördert die Entwicklung der IT-Schnittstelle in Praxissystemen“

Was Praxisteams tun müssen, damit sie Krebs mithilfe ihres Praxissystems melden können

Die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgt über das Praxissystem. Warum also nicht auch die Krebsmeldung – und vorhandene Daten zielgerichtet dafür einsetzen? Um Krebsfälle aus dem Praxissystem melden zu können, müssen dort entsprechende Erfassungsformulare und eine "oBDS-Schnittstelle" integriert sein. Praxisteams sollten daher ihren Softwarehersteller fragen, ob ihr System diese Funktionalitäten bietet. Liegen sie nicht vor, hilft jede Nachfrage dabei, das Angebot seitens des Softwareherstellers zu fördern. Aktuell sind diese nämlich nicht zur Entwicklung verpflichtet.

Jetzt die oBDS-Schnittstelle nachfragen!

Je mehr Praxen "Krebsregister-Schnittstellen" für ihr Praxissystem nachfragen, umso besser stehen die Chancen, dass Softwarehersteller diese zeitnah entwickeln und bereitstellen. Mithilfe unserer Empfehlen-Funktion auf der Seite "Anschluss des ambulanten Sektors" können Praxisteams eine Nachfrage an ihren Softwarehersteller stellen.

Infohotline

Fragen? Wir beraten Sie gerne!

069 5660876-0Mo.–Do. von 8 bis 16 Uhr;
Fr. von 8 bis 13 Uhr