Arbeitsgruppen zur Tumordokumentation
in Hessen und Deutschland
Um ein standardisiertes Vorgehen bei der Tumordokumentation herzustellen, arbeiten verschiedene Einrichtungen in Hessen und ganz Deutschland zusammen. Hier finden Sie einen Überblick über die Arbeitsgruppen zur Tumordokumentation, an denen sich das Hessische Krebsregister aktiv beteiligt.
Arbeitsgruppen in Hessen
Hessisches Onkologiekonzept
Im Jahr 2010 wurde das Hessische Onkologiekonzept initiiert, um die wohnortnahe Krebsversorgung von Patientinnen und Patienten in Hessen zu verbessern und die Versorgungsqualität zu sichern. Im Jahr 2024 wurde seine Neufassung veröffentlicht. Im Rahmen des Onkologiekonzeptes agiert die Arbeitsgruppe Tumordokumentation ("AG Tumordokumentation").
In der Arbeitsgruppe tauschen sich Vertreterinnen, Vertreter und Dokumentierende hessischer Krebszentren und Kliniken über Fragen der täglichen Praxis aus. Sie diskutieren medizinische und dokumentarische Themen, erarbeiten Vorgaben und erstellen Interpretationshilfen für die Tumordokumentation in den Häusern. Das Hessische Krebsregister ist Mitorganisator und ständiger Teilnehmer der Sitzungen, die halbjährlich stattfinden.
Berichte der Sitzungen
Herbstsitzung 2024
21. November 2024, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesSchwerpunktthema "Urologische Tumoren"
Frühjahrssitzung 2024
7. März 2024, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesSchwerpunktthema "Zusammenarbeit mit Zentren in der Onkologie"
Herbstsitzung 2023
23. November 2023, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesSchwerpunktthema "Molekularpathologie und Strahlentherapie"
Frühjahrssitzung 2023
16. März 2023, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesSchwerpunktthema "Dokumentation von Lungentumoren"
Herbstsitzung 2022
24. November 2022, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesSchwerpunktthema "Bundeseinheitlicher onkologischer Basisdatensatz"
Frühjahrssitzung 2022
30. März 2022, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesSchwerpunktthema "Dokumentation von Leukämien"
Frühjahrssitzung 2020
27. Februar 2020, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesFrühjahrssitzung 2019
23. Oktober 2019, Arbeitsgruppe Tumordokumentation des Hessischen OnkologiekonzeptesLeitung der Arbeitsgruppe
Hessisches Onkologiekonzept (HOK)
Das UCT Frankfurt-Marburg leitet die AG Tumordokumentation. Informationen zum Hessischen Onkologiekonzept finden Sie auf der Website des Universitären Centrums für Tumorerkrankungen (UCT) Frankfurt-Marburg.
Arbeitsgruppen in Deutschland
Plattform § 65c
Um die praktische Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes zu unterstützen, haben die klinischen Krebsregister aller Bundesländer die § 65c Plattform gegründet. Der Name der Plattform resultiert aus § 65c des Sozialgesetzbuches V. Dieses Gesetz regelt u. a. die Aufgaben, Strukturen und Finanzierung der klinischen Krebsregister in Deutschland.
Die § 65c Plattform diskutiert gemeinsam offene Fragen, setzt nationale Standards und schafft Synergien. Im Rahmen der Tumordokumentation haben die Bundesländer einige Arbeitsgruppen eingerichtet, um medizinische Fragen zu klären, technische Probleme zu lösen und eine einheitliche Dokumentation aller Krebsregister sicherzustellen. Einige Arbeitsgruppen legen Beschlüsse fest, wie die Tumordokumentation von den Krebsregistern und demzufolge auch von den jeweiligen Meldenden umzusetzen ist. Das Hessische Krebsregister ist Mitglied in einigen Arbeitsgruppen und stellt außerdem mit Carolin Kuhl (Vertrauensstelle) eine Sprecherin des Doku-Netzwerks.
Manual Plus
Um eine wirksame Aussagekraft flächendeckend für alle Bundesländer zu erreichen, werden Dokumentationsstandards und -regeln benötigt. Einheitliche Beschlüsse im Bereich der Dokumentation sind jedoch notwendig, um ergänzende Erläuterungen oder noch nicht geklärte Sachverhalte für ein standardisiertes Vorgehen zu beschreiben. Auch können neue Erkenntnisse oder neue medizinische Sachverhalte zu neuen Dokumentationsregeln führen. Im "Manual Plus der § 65c-Plattform" werden diese Beschlüsse festgehalten.
Wichtig für Meldende ist, dass das Hessische Krebsregister die Beschlüsse in seine Dokumentationshinweise auf der Website integriert hat. So reicht es aus, sich über die Rubrik "Tumordokumentation der Meldungen" über Dokumentationsregeln zu informieren.
Bundesweite Arbeitsgruppen
Website der Plattform § 65c
Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss von Experten aller klinischen Krebsregister. Informationen zu ihren Aufgaben, Hintergründen und zu ihrer Historie stehen auf der Plattform-Website zur Verfügung.