oBDS-Version 3.0.0:
Annahme ab 1. Oktober 2022

Ab dem 1. Oktober 2022 nimmt die Vertrauensstelle Ihre Meldungspakete nach der oBDS-Version 3.0.0 an. Voraussetzung ist, dass Ihr Dokumentationssystem über eine oBDS-Schnittstelle verfügt und Sie für die Übermittlung den WebUpload benutzen.

Annahme der oBDS-Version 3.0.0

  • Ab dem 1. Oktober 2022 ist die Vertrauensstelle in der Lage, Ihre Meldungen nach der oBDS-Version 3.0.0 anzunehmen. Voraussetzung ist, dass in Ihrem Dokumentationssystem eine oBDS-Schnittstelle implementiert ist und Sie für die Übermittlung unseren WebUpload (WUP) benutzen.
  • Fragen Sie bei Ihrem Softwarehersteller nach, wann die oBDS-Schnittstelle in Ihrem Dokumentationssystem zur Verfügung steht.
  • Bis Ende 2023 können Sie Meldungspakete nach den ADT/GEKID-Versionen 2.2.1, 2.1.2 und 2.1.3 übermitteln. Ab Anfang 2024 nehmen wir nur noch die oBDS-Version 3.0.0 an.
  • Am 31. Dezember 2022 stellen wir den Meldeportal-UploadClient ab. Denken Sie daran, Ihren Übermittlungsweg rechtzeitig auf den WUP umzustellen:

Informationsreihe des Hessischen Krebsregisters:
„oBDS 3.0.0 – was ist neu?“

Mit der Neufassung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes gehen künftig einige Neuerungen einher. Diese betreffen u. a. Ihre Tumordokumentation und Meldungsübermittlung. Unsere Informationsreihe „oBDS 3.0.0 – was ist neu?“ führt Sie schrittweise in das Thema ein:

Artikel

Webseminare

Ab Oktober 2022 bietet die Vertrauensstelle Webseminare zum oBDS 3.0.0 an. Im Fokus stehen Änderungen in der Tumordokumentation. Eine Anmeldung ist hier möglich:

Melden mit oBDS-Schnittstelle:
Neues Fördervorhaben zum Anschluss des ambulanten Sektors an das Hessische Krebsregister

Mit der oBDS-Schnittstelle im Dokumentationssystem (Praxisverwaltungs-, Klinikinformations-, Pathologieinformations- oder Tumordokumentationssystem) ist das Melden zwar einfacher, aber fest steht auch: Die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) mit entsprechenden Erfassungsformularen ist bislang in den wenigsten Dokumentationssystemen umgesetzt, insbesondere was den Bereich der Praxisverwaltungssysteme angeht.

Um das zu ändern und den Weg in die Meldetätigkeit für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu ebnen, arbeiten das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die Landesärztekammer Hessen und das Hessische Krebsregister an einem neuen Fördervorhaben.
Erste Informationen finden Sie in diesem Artikel:

In Kürze erhalten Sie zum Fördervorhaben ausführliche Informationen.
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